Seit 01.01.2010 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone Berlin. Um soziale oder wirtschaftliche Härten durch die Einführung der Umweltzone abzumildern, können bei Vorliegen bestimmter Bedingungen Einzelausnahmen beantragt werden.
Zuständig für die Erteilung von Einzelausnahmen sind die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke in der Umweltzone. Dies sind die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick. Die ausgestellte Ausnahmegenehmigung gilt für die gesamte Berliner Umweltzone.
Kontakt im Bezirk Mitte
E-Mail oder telefonisch unter
(030) 9018-22728
(030) 9018-22811
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung (hier klicken).
Die Antragsformulare für die Ausnahmegenehmigung erhalten Sie in den Bürgerämtern und stehen Ihnen hier digital zur Verfügung: