Wahlen – Wahlwerbung und Wahlveranstaltungen im Bezirk Mitte

Wahlen sind ein wesentlicher Bestandteil von Demokratien. Eine Bundestagswahl findet in der Regel alle 4 Jahre statt. Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und der Bezirksverordnetenversammlung werden in der Regel alle 5 Jahre durchgeführt. Die Durchführung von Volksbegehren und Bürgerentscheiden unterliegt besonderen Voraussetzungen. Sind diese erfüllt, kann ein solches Begehren oder ein Entscheid unabhängig von einer anstehenden Bundestags- oder Abgeordnetenhauswahl stattfinden.

Werbeanlagen die in unmittelbaren Zusammenhang mit Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden stehen sind ausschließlich für einen Zeitraum von sieben Wochen vor bis spätestens eine Woche nach dem Wahl- oder Abstimmungstag zu erlauben. Werbeanlagen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Volksbegehren und Bürgerbegehren stehen, sind ausschließlich für die Dauer der Eintragungsfrist nach § 18 Absatz 3 des Abstimmungsgesetzes zuzüglich einer Woche nach Ablauf dieser Fristen zu erlauben.

Wahlwerbung kann nur nach Antragstellung allen zu der jeweiligen Wahl zugelassenen Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelkandidaturen erlaubt werden.

Im Zusammenhang mit Wahlen genießen Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelkandidaturen aufgrund Ihrer Teilnahme an der politischen Willensbildung grundsätzlich umfangreiche Privilegien und städtebauliche sowie denkmalschutzrechtliche Belange werden für die Zeit des Wahlkampfes zurückgestellt. Nur an einigen Orten werden wegen Ihrer besonderen städtebaulichen bzw. denkmalschutzrechtlichen Bedeutung oder Ihrer Bedeutung als Gedenkstätte keine Werbeanlagen zugelassen.

Von Wahlwerbung und Wahlkampveranstaltungen sind somit folgende Straßen und Plätze ausgenommen:
Pariser Platz (einschl. Grünflächen) / Platz des 18. März – Marx-Engels-Forum – Unter den Linden (zwischen Universitätsstraße und Schlossbrücke) – Bebelplatz – Gendarmenmarkt (Platzfläche) – Volkspark Weinbergsweg – Monbijoupark – Pappelplatz – Straße des 17. Juni – Großer Stern – Marlene-Dietrich-Platz – Alte Potsdamer Straße – Linkstraße – Eichhornstraße – Potsdamer Straße (von Landwehrkanal bis Potsdamer Platz) – Potsdamer Platz – Konrad-Adenauer-Straße – Willy-Brandt-Straße – Heinrich-von-Gagern-Straße – Otto-von-Bismarck-Allee – Scheidemannstraße – Paul-Löbe-Allee – Yitzhak-Rabin-Straße – Niederkirchnerstraße – Cora-Berliner-Straße – Wilhelmstraße (von Hannah-Arendt-Straße bis Reichstagufer) – Dorotheenstraße (von Wilhelmstraße bis Ebertstraße) – Platz des Volksaufstandes von 1953 einschließlich der angrenzenden Straßen.

Folgend finden Sie die zuständige Sachbearbeitung für Sondernutzungen öffentlichen Straßenlandes, die im Zusammenhang mit Wahlen stehen können. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen sind das Berliner Straßengesetz, das Grünanlagengesetz, die Straßenverkehrsordnung, das Landeswahlgesetz Berlin sowie das Bundestagswahlgesetz.

Großwerbetafeln

Großwerbetafeln haben in der Regel ein Format von 3,60 m x 2,90 m (DIN 18/1) und haben als mobile Werbeanlagen eine bundesweite Bedeutung in Wahlkämpfen. Alternativ sind Formate in der Größe von Bauzäunen zulässig. In jedem Fall ist die Stand- und Verkehrssicherheit der Anlage zu gewährleisten. Großwerbetafeln müssen einen Mindestabstand von 30 m zum nächstgelegenen Wahllokal aufweisen.

Anträge können formlos mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
  • Antragsschreiben mit Angabe des Antragstellers, Anschrift und Kontaktdaten
  • Ort und Zeitraum der Nutzung mit bemaßten Lageplan (separat für jeden Standort)

Kontakt: Herr Reinecke, Frau Reinicke oder Herr Albrecht E-Mail an das Sachgebiet Straßennutzungen senden

Wahlwerbung an Laternen

Wahlplakate an Lichtmasten sind maximal in der Größe DIN A0 genehmigungsfähig. Nähere Informationen und den Online-Assistenten zur Antragstellung finden Sie über folgenden Link: Weiterleitung zum Serviceportal

Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird von der Zahlung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht (§ 11 Abs. 4 Berliner Straßengesetz). Die Sicherheitsleistung wird bei Bedarf dazu verwendet, widerrechtlich angebrachte Plakate – dazu zählen auch Plakate, die nicht fristgerecht abgenommen werden – durch ein beauftragtes Unternehmen entfernen und entsorgen zu lassen.

Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich nach der Anzahl zu genehmigender Plakate:
  • bis 50 Stück – 100 €
  • bis 100 Stück – 250 €
  • bis 250 Stück – 500 €
  • bis 500 Stück – 1.000 €
  • über 500 Stück – 2.000 €

Ein Doppelplakat (2 Plakate an einem Lichtmast) zählt als 2 Stück. Sofern keine Angabe zur Anzahl gemacht wird, gilt der Höchstsatz.

Kontakt: Herr Zaeske, 030/9018-22727, E-Mail an Herrn Zaeske senden

Informationsstände

Als Informationsstand im Zuge einer Wahl, eines Volks- oder Bürgerentscheides sind Tische (max. 3 m x 1 m), Stehtische (mit oder ohne Schirm) und Lastenräder zu verstehen. Stände können bei Bedarf mit einem Pavillon (max. 3 m x 3 m) überdacht werden. Das Aufstellen eines Pavillons muss im Antrag angegeben und explizit genehmigt werden.

Anträge können formlos mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
  • Antragsschreiben mit Angabe des Antragstellers, Anschrift und Kontaktdaten
  • Zeitraum (Datum und Uhrzeit)
  • Standort; dieser ist präzise zu beschreiben (z. B. vor/neben dem Geschäft XY), ggf. mittels bemaßtem Lageplan
  • Art bzw. Größe des Stands

Die Antragstellung sollte je nach Umfang mind. zwei Wochen im Voraus erfolgen. Das Ausstellen der Genehmigung ist gebührenpflichtig.

Kontakt: Herr Zaeske, 030/9018-22727, E-Mail an Herrn Zaeske senden

Wahlkampfveranstaltungen

Grundsätzlich steht der öffentliche Raum nur für Wahlkampfveranstaltungen zur Verfügung. Wahlpartys oder sonstige im Zusammenhang mit Wahlen stehende Veranstaltungen für einen geschlossenen Personenkreis sind nicht genehmigungsfähig.
Die Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Aufbaubeginn beim Straßen- und Grünflächenamt eingehen. Nähere Informationen finden Sie über folgenden Link: Veranstaltungen im Bezirk Mitte

Kontakt: Herr Witt, 030/9018-22751, E-Mail an Herrn Witt senden