Das Bezirksamt prüft, ob die beantragten Maßnahmen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährden. Sofern die Maßnahmen nicht mit dem Schutzziel der Erhaltungsverordnung vereinbar sind, werden sie versagt.
Diese Prüfung erfolgt für folgende Maßnahmen:-
Änderung baulicher Anlagen
(Modernisierungen (z.B. Sanitärobjekte, Böden, Aufzüge, Balkone), Grundrissänderungen, Wohnungsteilungen und –zusammenlegungen etc.) -
Rückbau baulicher Anlagen
(insbesondere Abriss von Gebäuden) -
Nutzungsänderung baulicher Anlagen
(z.B. Umnutzung „klassischer“ Wohnungen zu Ferienwohnungen oder Büros) - Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (siehe hier)
- Verkauf von Grundstücken (siehe hier)