Kita-Gutscheinstelle

headermehrerfahren.jpg

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,
herzlich Willkommen auf den Seiten der Kitagutscheinstelle.

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen und Unterlagen für Ihren Kita-Gutschein.

Ein Kind sitzt auf dem Schoß seiner Mutter, die mit einer Kinderärztin spricht

Fragen zum Kitagutschein? Unser Familienservicebüro berät Sie gerne

Es steht Ihnen das Familienservicebüro für eine allgemeine Beratung rund um den Kitagutschein zur Verfügung. Im Rahmen der Unterstützung, z.B. beim Ausfüllen Ihres Antrages und Antragstellung können Sie Online beim Familienservicebüro einen Termin im Serviceportal buchen .

Schon gewusst? Sie können Ihren Antrag für Ihren Kitagutschein auch ganz bequem online ausfüllen. Den Online-Antrag finden Sie hier: Link zum Online-Antrag Wichtig: Dennoch ist es notwendig, den Antrag uns -mit Ihrer Unterschrift versehen- postalisch, eingescannt per E-Mail, oder Fax zuzusenden. Alle weiteren Unterlagen für Ihren Antrag finden Sie am Ende dieser Seite.

Bearbeitungsstand

Wenn Sie bereits einen Antrag auf einen Kita-Gutschein gestellt haben und wissen möchten wie der aktuelle Bearbeitungsstand ist, finden Sie auf der folgenden Seite weitere Informationen: Informationen zum Bearbeitungsstand

Kontakt

Sie erreichen uns per E-Mail, telefonisch oder per Fax. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Familiennamen des jüngsten Kindes.

Bei allgemeinen Fragen: 030 9018 24000
E-Mail: Kita.info@ba-mitte.berlin.de
Fax: (030) 9018 – 22400

Telefonsprechstunde der Kitagutscheinstelle:
Montag 09:00 – 11:00 Uhr,
Dienstag 09:00 – 11:00 Uhr
Mittwoch –
Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 11:00 Uhr

Terminsprechstunden:
Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (nur mit Terminbuchung)
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (nur mit Terminbuchung)
Termine hier online Termin buchen

Übersicht Ansprechpartner*innen ab 01.11.2024:

Fr. Klimaschewski

Fr. Weinand
030 9018-23149

Buchstabe: A
N.N.
030 9018-22493

Buchstaben: B + U
Frau Körner
030 9018-22492

Buchstaben: G + C
Frau Öztürk
030 9018-23649

Buchstaben: M + J
Frau Wienke
030 9018-23303

Buchstaben: R + L
Frau Kerber
030 9018-23239

Buchstaben: S + ST
Frau Hessler
030 9018-23512

Buchstaben: D + T
Frau Podolski
030 9018-23304

Buchstaben: H + P
Frau Kowalski
030 9018-22939

Buchstaben: N + E + I
Frau Wysocki
030 9018-23242

Buchstaben: K
Frau Kerntopf
030 9018-23609

Buchstabe: W + SCH + O
Frau Erol
030 9018-23245

Buchstaben: F + Q + V + X + Y + Z
Frau Rossow
030 9018-23511

Leitung: Frau Gude

Formulare, Erklärungen und Downloads:

  • Anmeldung zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe; Kindergarten) und Kindertagespflege

    Bitte fügen Sie, in zutreffenden Fällen, die unteren Anlagen mit bei.

    PDF-Dokument (455.3 kB) - Stand: 2024
    Dokument: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

  • Erläuterungen zum Anmeldeverfahren

    PDF-Dokument (181.9 kB) - Stand: 12.2023
    Dokument: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

  • Erwerbsbescheinigung

    PDF-Dokument (61.8 kB) - Stand: 2023
    Dokument: BA Mitte

  • Erklärung für Selbstständige und freiberuflich Tätige

    PDF-Dokument (45.9 kB) - Stand: 2021

  • Erklärung über das Sorgerecht

    DOCX-Dokument (16.3 kB) - Stand: 2021

  • Einverständnis E-Mail-Übermittlung

    PDF-Dokument (294.1 kB) - Stand: 2021

  • Erklärung bei Datenerfassung - DSGVO

    PDF-Dokument (44.9 kB) - Stand: Mai 2018

Weiterführende Informationen

FAQ (häufig gestellte Fragen)

  • Kann ich meinen Gutschein später erweitern bzw. die Betreuungszeiten erhöhen.

    Ja, dafür stellen Sie bitte einen neuen Gutscheinantrag mit bedarfsbegründenden Nachweisen. (aktuelle Arbeitgeberbescheinigung über Ihre Arbeitszeiten usw.)

  • Ich ziehe nach Brandenburg um – was passiert mit meinem Gutschein?

    Bei einem Umzug nach Brandenburg muss die Kita unverzüglich über den bevorstehenden Umzug informiert werden. Der Betreuungsvertrag endet dann zum Zeitpunkt des tatsächlichen Umzuges (Ummeldungsdatum) nach Brandenburg. Wird eine Fortsetzung der Betreuung in einer Berliner Kita gewünscht, benötigen die Eltern eine Kostenübernahmeerklärung des Landes Bandenburg und einen neuen Gutschein vom Berliner Jugendamt des Bezirkes, in dem die Kita liegt.

  • Kann ich den Gutschein nur im Wohnbezirk einlösen?

    Der Kita-Gutschein kann in jeder Kita oder Tagespflegestelle im Land Berlin eingelöst werden.

  • Ich habe für mein Kind einen Berlinpass. Wo muss ich ihn vorlegen, um eine Reduzierung des Essensgeldes zu erhalten?

    Der Berlinpass muss in der Kita vorgelegt werden.

  • Warum wird im Antrag nach „Wird in der Familie überwiegend deutsch gesprochen?“ gefragt?

    Die Kita bietet Angebote zur Sprachförderung und erhält dafür einen Zuschlag zu den Betreuungskosten. Deshalb ist eine korrekte Angabe notwendig.

  • Wann muss der Kitagutschein beantragt werden?

    Der Kitagutschein kann frühestens 9 Monate und sollte spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beantragt werden. Dies gilt nicht bei der dem Wunsch auf Erweiterung des Betreuungsumfanges oder bei Zuzug nach Berlin sowie bei unvorhersehbaren Ereignissen.