Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat hierfür einen interessanten Erklärfilm veröffentlicht. Diesen finden Sie hier.
Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, welche alleinerziehende Elternteile unterstützt. Die Unterhaltsvorschussleistungen dienen der finanziellen Entlastung alleinerziehender Elternteile, welche in der Regel unter erschwerten Bedingungen erziehen und für den fehlenden Unterhalt des nicht im Haushalt lebenden anderen Elternteiles aufkommen müssen. Unterhaltsvorschuss wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt.