Wahlen 2021

mittewählt

Am 26. September 2021 finden dieses Jahr die Bundestagswahl, die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie die Wahl der Bezirksverordnetenversammlungen statt.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Thema Wahlen 2021 wie zum Beispiel Adressen, Termine oder FAQs.

#mittewählt - Auftakt Superwahljahr Berlin

Zeitstrahl der Wahlen 2021 mit Symbolwahl vom 13.09. bis 17.09.2021, der U18 Wahl am 17.09. und der Bundestagswahl sowie den Berliner Wahlen am 26.09.2021

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Formate: video/youtube

Auftakt zum Superwahljahr in Berlin. Im Videoformat #mittewählt informieren wir Sie in den kommenden Wochen über die Wahlen in Berlin Mitte. In unserem ersten Video mit Ramona Reiser, Bezirksstadträtin für Jugend, Familie und Bürgerdienste, geben wir einen Überblick der anstehenden Termine.

  • Ein Sonntag, Drei Wahlen

    Verstehen – beteiligen – verändern
    Alle Infos zu den Wahlen der Bezirksverordnetenver­sammlung, des Berliner Abgeordnetenhauses und des Deutschen Bundestags.

    PDF-Dokument (2.8 MB)
    Dokument: Berliner Landeszentrale für politische Bildung

der Bezirk Mitte innerhalb der Berlin Karte

Wahlkreise des Bezirks Mitte

Hier finden Sie die Wahlkreiseinteilung des Bezirks Mitte für die Abgeordnetenhauswahl 2021.

Übersicht der Wahllokale im Bezirk Mitte

  • Liste mit den Wahllokalen in Berlin Mitte mit Adressen

    PDF-Dokument (1002.4 kB)

Die Bundestagswahl 2021

#mittewählt - Interview mit dem bezirklichen Wahlamtsleiter

Foto vom Wahlamtsleiter Herr Jörg-Holger May zum Interview im Wahlamt

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Formate: video/youtube

Welche Rolle hat das Wahlamt in Berlin Mitte oder wie läuft ein Arbeitstag im Wahlamt ab? In diesem Video mit Jörg-Holger May, bezirklicher Wahlamtsleiter vom Bezirksamt Mitte stellen wir Fragen rund um das Wahlamt.

#GanzMitteWählt - Symbolwahl

Stimmenauszählung der Symbolwahl

Vom 13. bis 17. September 2021

Im Zuge einer Symbolwahl möchte der Bezirk Mitte in Kooperation mit “Demokratie in der Mitte” Berliner*innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft dazu aufrufen, ihre Stimme abzugeben. Die Symbolwahl findet vom 13. bis 17. September statt.

In diesem Zeitraum werden bezirksweit in über 20 Einrichtungen und Vereinen symbolische Wahllokale eingerichtet.

Dort können die Wähler*innen vor Ort in einer Wahlkabine ihr Kreuz machen – fast wie bei einer „richtigen“ Wahl.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

FAQs

  • Wie beantrage ich Briefwahl (Welche Fristen gibt es & wie ist das Vorgehen)?

    Briefwahlunterlagen können per Post, Mail, Fax, Online oder persönlich beantragt werden. Die Beantragung per Telefon ist nicht möglich. Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl (persönlich) beantragt werden. Bei allen anderen Antragsformen sind die Postwege zu beachten.

  • Was mache ich, wenn ich am Wahltag krank bin?

    Am Wahltag kann bis 15.00 eine bevollmächtigte Person die Briefwahlunterlagen im Bezirkswahlamt abholen. Die Unterlagen können bis 18Uhr ebenfalls durch eine bevollmächtigte Person abgegeben werden.

  • Wo finde ich mein zugehöriges Wahllokal?

    Hierfür steht Ihnen online die Wahllokalsuche zur Verfügung. Nach Eingabe Ihrer Anschrift in die Onlinemaske wird Ihnen Ihr Wahllokal angezeigt

  • Wie finde ich heraus, ob mein Wahllokal barrierefrei ist? Was kann ich tun, wenn es nicht barrierefrei ist?

    Informationen zur Barrierefreiheit des zugeordneten Wahllokals finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung. Sollte das zugewiesene Wahllokal nicht barrierefrei sein, ein barrierefreier Zugang ist aber notwendig, dann können Sie Briefwahlunterlagen mitsamt des Wahlscheins anfordern. Mit diesem Wahlschein haben Sie die Möglichkeit in ein sonstiges Wahllokal in Ihrem Wahlkreis wählen zu gehen.

    Welches das nächste barrierefreie Wahllokal in Ihrem Wahlkreis ist, erfahren Sie telefonisch unter: 030 9018 44555.

  • Was muss ich am Wahltag ins Wahllokal mitbringen?

    Bitte bringen Sie am Wahltag selbst ein amtliches Dokument, also einen Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Schwerbehindertenausweis oder BerlinPass mit. Auch ein abgelaufenes Ausweisdokument kann akzeptiert werden, wenn das Lichtbild mit Ihrem aktuellen Erscheinungsbild übereinstimmt. Gern können Sie auch Ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen.

  • Ich habe noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten, was ist zu tun?

    Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen startet am 16. August 2021 in allen 12 Berliner Bezirken. Letzter Tag der Zustellung ist der 4. September 2021. Sollte bis dahin keine Wahlbenachrichtigung eingetroffen sein, kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Bezirkswahlamt.Sie können auch wählen gehen, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben aber sicher sind, im Wählerverzeichnis zu stehen. Ihr Wahllokal finden Sie in diesem Fall in der Wahllokalsuche in unserem Internetangebot: https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BE2021/wahllokalsuche/wahllokale.asp

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verloren. Kann ich trotzdem wählen gehen?

    Wahlberechtigte können an der Wahl auch ohne Benachrichtigung unter Vorlage eines amtlichen Dokuments mit Lichtbild (Personalausweises oder Reisepasses) teilnehmen. Der Ausweis darf auch abgelaufen sein.Link Muster Wahlbenachrichtigung:

    https://www.berlin.de/wahlen/wahlen/wahlen-2021/allgemeine-informationen/

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Ich bin umgezogen. In welches Wahllokal muss ich gehen?
    Stichtag ist der 15.08.2021. Sie sind dort im Wählerverzeichnis eingetragen, wo Sie am 15.8. gemeldet waren. Umzüge innerhalb Berlins werden danach nur berücksichtigt, wenn die Ummeldung bei einem Bürgeramt bis spätestens 15.08.2021 erfolgt ist. Ansonsten bleibt die Eintragung im Wählerverzeichnis unter der bisherigen Adresse bestehen.Wer nach dem 15.08.2021 aus Berlin wegzieht,
    • verliert seine Wahlberechtigung für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie für den Volksentscheid.
    • behält die Wahlberechtigung zum Deutschen Bundestag in Berlin. Allerdings: Wer bis zum 05.09.2021 im neuen Wohnort einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellt, erhält dort die Wahlberechtigung zum Deutschen Bundestag

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Wo kann bzw. muss ich wählen, wenn ich vor dem 15.8. innerhalb Berlins umgezogen bin?
    • im neuen Bezirk (Streichung im bisherigen Bezirk und Neuaufnahme im neuen Bezirk)
    • wenn eine Ummeldung aufgrund aktueller Terminlagen in den Bürgerämtern nicht möglich ist, dann im Wahllokal, welches zur alten Anschrift gehört.

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Wo kann bzw. muss ich wählen, wenn ich nach dem 15.8. innerhalb Berlins umgezogen bin?

    weiterhin im bisherigen Bezirk

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Wo kann bzw. muss ich wählen, wenn ich nach dem 15.8. von außerhalb nach Berlin umgezogen bin?

    Zuzug aus dem Bundesgebiet oder aus dem Ausland, wenn Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis 5. September 2021: wahlberechtigt (nur zur Bundestagswahl) in dem Bezirk, wo man gemeldet ist und den Antrag gestellt hat. Wird der Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis erst nach dem 5. September 2021 gestellt:>> Frist versäumt >> keine Neuaufnahme >> nicht wahlberechtigt in Berlin

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Kann ich für eine andere Person einen Wahlschein beantragen? Kann ich für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholen?

    Wer einen ausgestellten Wahlschein/ Briefwahlunterlagen für einen anderen abholt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Vollmacht kann formlos erteilt werden. Es kann auch das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Auf Verlangen hat sich diese Person auszuweisen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Personen vertreten.

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Kann ich schon vor dem 26.9.2021 wählen?

    Ja, eine Teilnahme an der Wahl vor dem 26.09.2021 ist per Briefwahl möglich. In den Briefwahlstellen können die Briefwahlunterlagen auch gleich vor Ort fertig ausgefüllt und in eine Urne geworfen werden.

    https://www.berlin.de/wahlen/wahlen/wahlen-2021/briefwahl/artikel.1115794.php#briefwahlstellen

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen zurücksenden?

    Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum 26.09.2021, 18:00 Uhr, beim Bezirkswahlamt eintreffen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden. Aufgrund der Postlaufzeiten sollten daher ab dem 20.09.2017 Briefwahlunterlagen nur noch persönlich beantragt werden. Briefwahlunterlagen, die an Anschriften außerhalb Berlins (auch Ausland ist möglich) geschickt werden sollen, werden bei den Bezirkswahlämtern bevorzugt bearbeitet.
    https://www.berlin.de/wahlen/wahlen/wahlen-2021/briefwahl/artikel.1115794.php#briefwahlstellen

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Was beinhalten die Briefwahlunterlagen?
    Die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl, zu den Berliner Wahlen und zum Volksentscheid bestehen aus:
    • einem gesiegelten Wahlschein
    • fünf Stimmzetteln:
      a.) für die Bundestagswahl: weiß, für Erststimme und Zweitstimme¹)
      b.) für die Wahl zum Abgeordnetenhaus: weiß, für Erststimme
      c.) für die Wahl zum Abgeordnetenhaus: weiß mit blauem Rand, für Zweitstimme
      d.) für die BVV-Wahl: weiß, mit orangenem Rand, für Bezirksverordnetenversammlung 2)
      e.) für den Volksentscheid: weiß, mit einer Abstimmungsfrage
    • einem blauen Briefumschlag
    • einem roten Briefumschlag
    • einem Merkblatt für die Briefwahl (je nach Wahlberechtigung)

    ¹) Die Personen, die nur für die Bundestagswahl wahlberechtigt sind, erhalten nur den Bundestagswahlstimmzettel.

    2)Die Personen, die nur für die BVV-Wahl wahlberechtigt sind, erhalten nur den BVV-Stimmzettel.

    Links zu den Stimmzettelmustern:

    Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ein neuer Wahlschein bis zum 25.09.2021, 12:00 Uhr, ausgestellt werden.

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Ich habe meine Briefwahlunterlagen bzw. meinen Wahlschein nicht oder unvollständig erhalten!

    Bitte prüfen Sie Ihre Wahlberechtigung und wenden Sie sich ggf. an Ihr Bezirkswahlamt.

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Wer ist für welche Wahl und Abstimmung wahlberechtigt?

    Zur Bundestagswahl

    • Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag (26.09.2021)
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 27.09.2003 geboren sind,
    • seit mindestens drei Monaten, also seit dem 26.06.2021, in Berlin oder im Bundesgebiet eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z.B. durch Gerichtsurteil).
    • Wahlberechtigt sind auch die Deutschen, die am Wahltag außerhalb der BRD leben, sofern sie
    • entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
    • wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
    • Beide oben genannten Varianten setzen jeweils einen Antrag auf Eintragung in das vor jeder Wahl neu zu erstellende Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde (letzter Wohnsitz) in Deutschland voraus.

    Informationen für Deutsche im Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland:https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

    Zur Wahl zum Abgeordnetenhaus und zum Volksentscheid

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag (26.09.2021)
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 27.09.2003 geboren sind,
    • seit mindestens drei Monaten, also seit dem 26.06.2021, in Berlin eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z.B. durch Gerichtsurteil).

    Zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlungen

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Staatsangehörigen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag (26.09.2021)
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 27.09.2005 geboren sind,
    • seit mindestens drei Monaten, also seit dem 26.06.2021, in Berlin eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z.B. durch Gerichtsurteil).

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Kann ich mit einem abgelaufenen Personalausweis wählen?

    Grundsätzlich, ja. Zur Wahl benötigt man einen Personalausweis oder einen anderenmit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis (z.B. Reisepass, Führerschein). Entscheidend ist, dass man auf dem Lichtbild erkennbar ist. Im Zweifel ist ein vorläufiger Personalausweis zu beantragen.

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Kann ich für eine andere Person (zum Beispiel Familienangehörige/r) wählen?

    Nein, die Teilnahme an der Wahl für eine andere Person ist nicht zulässig.

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Ich bin nicht durchgehend in Berlin gemeldet, z.B. obdachlos.

    Wohnungslose können bis zum 05.09.2021 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, wenn sie in keinem anderen Melderegister in Deutschland verzeichnet sind.Der Antrag sollte in dem Bezirk gestellt werden, in dem sie sich meistens aufhalten, kann aber in allen Bezirken gestellt werden.

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Ich bin blind. Wie kann ich wählen?

    Blinde und Sehbehinderte können beim „Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein gegr. 1874 e.V.“ unter der Telefonnummer 89588-0 Stimmzettelschablonen anfordern. Es gibt Stimmzettelschablonen für die Stimmzettel der Bundestagswahl, die 21 cm breit sind, und Stimmzettelschablonen für die Stimmzettel der Berliner Wahlen und des Volksentscheids, die knapp 15 cm breit sind.Im Internet ist der Verein unter https://www.absv.de/ zu finden.Weiterhin können sich Blinde beim Ausfüllen des Stimmzettels im Wahllokal oder bei der Briefwahl einer Hilfsperson bedienen.

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Wie kann ich als Person mit einer Behinderung wählen, wenn mein Wahllokal nicht behindertengerecht/barrierefrei ist?

    Es ist möglich, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und in einem anderen geeigneten Wahllokal im Bezirk die Stimme abzugeben.Informationen zur Barrierefreiheit der Wahllokale erhalten Sie auf https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BE2021/wahllokalsuche/wahllokale.asp. Dort ist auch eine Liste barrierefreier Wahllokale abrufbar.

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

  • Gelten besondere Maßnahmen in den Wahllokalen aufgrund der Corona-Pandemie?

    Ja, es gibt ein Hygienekonzept. Alle Wahlberechtigten müssen im Wahllokal und in dem Gebäude eine medizinische Maske tragen. Sie werden außerdem gebeten, einen Kugelschreiber in das Wahllokal mitzubringen. Geeignete Stifte gibt es aber auch im Wahllokal.

    (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)

    Die 3G-Regel wird in Wahllokalen nach gegenwärtigem Stand nicht gelten, es gilt jedoch eine Maskenpflicht gemäß den jeweiligen Corona-Verordnungen der Länder.

    „Die Ausübung des Wahlrechts ist auch für ungeimpfte und ungetestete Personen unter Beachtung der jeweiligen Hygienemaßnahmen möglich.“

    Zudem besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

    (Quelle: Der Bundeswahlleiter)

U18 Wahl

Kinder und Jugendliche sind bei den Bundestags-, Landtags- und Europawahlen ausgeschlossen. Die U18-Wahlen sind daher ausnahmslos für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Sie finden 9 Tage vor dem offiziellen Wahltermin statt.

#mittewählt - QuickFire Questions zur U18-Wahl

Videobild mit dem Bezirksbürgermeister und den Stadträt:innen zu den Quick Fire Qestions der U18 Wahl

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Formate: video/youtube

Im Rahmen der U18-Wahlen am 17. September haben Kinder und Jugendliche Fragen an den Bezirksbürgermeister und die Bezirksstadträt*innen gestellt.

Termine

  • 13.09.2021 bis 17.09.2021

    Symbolwahlen

  • 17.09.2021

    U18 Wahl

  • 26.09.2021
    08:00 bis 18:00 Uhr

    Stimmabgabe in den Wahllokalen

Den gesamten Terminplan zu den Berliner Wahlen finden Sie hier.