Ja, es gibt ein Hygienekonzept. Alle Wahlberechtigten müssen im Wahllokal und in dem Gebäude eine medizinische Maske tragen. Sie werden außerdem gebeten, einen Kugelschreiber in das Wahllokal mitzubringen. Geeignete Stifte gibt es aber auch im Wahllokal.
(Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin)
Die 3G-Regel wird in Wahllokalen nach gegenwärtigem Stand nicht gelten, es gilt jedoch eine Maskenpflicht gemäß den jeweiligen Corona-Verordnungen der Länder.
„Die Ausübung des Wahlrechts ist auch für ungeimpfte und ungetestete Personen unter Beachtung der jeweiligen Hygienemaßnahmen möglich.“
Zudem besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
(Quelle: Der Bundeswahlleiter)