Die zentrale Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Land Berlin

Das Landesamt für Einwanderung (LEA)

Das Landesamt für Einwanderung (LEA) ist seit dem 01.01.2024 die zentrale Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Land Berlin. Die Zuständigkeit für die Aufgaben nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist von den Berliner Bezirken auf das LEA übergegangen.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

Am neuen Standort Sellerstraße werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neu gegründeten Abteilung S folgende Anliegen bearbeiten:

  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag (Einbürgerungsanträge)
  • Anträge auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweise und Negativbescheinigungen)
  • Anträge auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung (zur Abwendung eines Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit durch antragsbedingte Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit)
  • Erklärungen im Zusammenhang mit der Optionspflicht nach § 29 StAG
  • sonstige staatsangehörigkeitsrechtliche Erklärungen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Einwanderung (LEA).

Für Anfragen können Sie die Kontaktformulare des Landesamtes für Einwanderung (LEA) nutzen. Hierzu steht Ihnen eine differenzierte Auswahl “Kontakt mit S 1 bis 6” zur Verfügung.

  • Infoblatt Abteilung S (Staatsangehörigkeitsangelegenheiten)

    PDF-Dokument (290.1 kB)