Änderungen zum „berlinpass“

Der neue Berechtigungsnachweis

Ab 01.01.2023 wird der berlinpass ersetzt durch den Berechtigungsnachweis. Nach einer Zuständigkeitsverlagerung werden diese Berechtigungsnachweise ab dem gleichen Zeitpunkt nicht mehr von den Bürgerämtern, sondern je nach Art des Leistungsbezugs von den jeweiligen Leistungsstellen (z. B. Ämter für Soziales, Jobcenter, Wohnungsämter) ausgestellt.
Damit können ab 2023 die Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit genutzt sowie das Berlin-Ticket-S (Sozialticket) erworben werden.
Den Berechtigungsnachweis erhalten Sie automatisch von Ihrer Leistungsstelle jeweils für den Zeitraum Ihrer Leistungsbewilligung zusammen mit Ihrem Bewilligungsbescheid.
Ein gesonderter Antrag für den Berechtigungsnachweis ist nicht nötig.
Weitergehende Informationen können auf der Webseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales abgerufen werden unter:
FAQ – Berechtigungsnachweis

Bitte sehen Sie von Rückfragen ab!

Bis zum 31. März 2023 gilt eine Übergangsregelung:

Ist Ihr bisheriger berlinpass noch gültig, können Sie mit diesem wie gewohnt das Berlin-Ticket S erwerben oder die Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit nutzen.
Ist Ihr berlinpass nach dem 01. Januar 2023 nicht mehr gültig, können Sie die entsprechenden Vergünstigungen durch Vorlage Ihres aktuellen Leistungsbescheides nutzen.