- in der Studienordnung zur Erlangen des Abschlusses vorgeschriebenes, verpflichtendes Praktikum, idealerweise für sechs Monate
- Vergütung: Aufwandentschädigung in Höhe von 400,-Euro monatlich gem. Rundschreiben IV Nr.64/2020 der Senatsverwaltung für Finanzen
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