Der Begriff Bezirksamt bezeichnet nicht nur die Verwaltung des Bezirks allgemein, sondern auch das politische Gremium bestehend aus dem Bezirksbürgermeister oder der Bezirksbürgermeisterin und den Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten.
Das Bezirksamt, verstanden als politische Führung des Bezirks, wird von der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister geleitet. Gemeinsam entscheidet dieses Kollegium über alle Fragen, die nicht ausdrücklich im Kompetenzbereich der Bezirksverodnetenversammlung (BVV) liegen. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Bezirksbürgermeisters oder der Bezirksbürgermeisterin doppelt.