Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs 1-109 VE, „JAHO“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Pressemitteilung Nr. 157/2024 vom 08.07.2024

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Facility Management, Ephraim Gothe, informiert:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-109 VE, „JAHO“ für die Grundstücke östlich der Alexanderstraße zwischen Holzmarktstraße und S-Bahnhof Jannowitzbrücke (Flurstücke 452, 453, 454, Flur 818) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte mit Bearbeitungsstand vom 11. April 2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wegen eines Verfahrensfehlers in der öffentlichen Auslegung wiederholt veröffentlicht.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-109 VE sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Geschäfts- und Bürohochhauses mit drei Untergeschossen, öffentlich zugänglichen bzw. öffentlich wirksamen Nutzungen im Erdgeschoss sowie ersten und letzten Obergeschoss geschaffen werden.

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs wird in der Zeit

ab dem 15. Juli 2024 bis einschließlich 16. August 2024

im Internet unter:

https://www.berlin.de/bebauungsplaene-mitte

sowie auf dem zentralen Landesportal:

https://mein.berlin.de

durchgeführt und die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf können dort eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum in der Schiller-Bibliothek, Müllerstr. 149, 13353 Berlin, im Foyer im Erdgeschoss, von Montag bis Freitag von 10:00 bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 bis 14:00 Uhr zur Verfügung gestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über Eingabe auf einer der oben genannten Internetseiten oder per E-Mail an: bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (zum Beispiel postalisch an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Müllerstr. 146, 13353 Berlin) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die ab dem 10. Juni 2024 aufgrund der Bekanntmachung von Stadt 1 206 vom Amtsblatt für Berlin Nr. 24 vom 7. Juni 2024 Seite 1501 bis 1503 vorgebrachten Stellungnahmen fließen ebenfalls in die Abwägung ein.

Die verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-109 VE sind der Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin vom 5. Juli 2024 zu entnehmen.

Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de

Ansichten David Chipperfield Architects

  • Geplantes Hochhaus an der Jannowitzbrücke - Südansicht

    Geplantes Hochhaus an der Jannowitzbrücke - Südansicht

  • Blick von Norden auf das geplante Hochhaus.

    Blick von Norden auf das geplante Hochhaus.

  • Westliche Ansicht

    Westliche Ansicht

  • Blick von der Alexanderstraße

    Blick von der Alexanderstraße