Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Hierzu werden Bebauungspläne aufgestellt. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug des BauGB erforderliche Maßnahmen.
Verbindliche Bauleitplanung
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MitarbeiterIn
Raum – Telefon
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Hr. Jahn (Gruppenleiter)
165 – (030) 9018-45837
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Hr. Freitag (stellv. Gruppenleiter)
164 – (030) 9018-45814
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Hr. Damaschke
166 – (030) 9018-45852
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Hr. Heller
166 – (030) 9018-45838
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Fr. Kähler
167 – (030) 9018-45752
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Fr. Krüger
164 – (030) 9018-45804
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Hr. Männel
164 – (030) 9018-45732