Charlottenstraße wird Fahrradstraße

Pressemitteilung Nr. 282/2022 vom 18.10.2022

Die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Dr. Almut Neumann, informiert:

Die gesamte Fahrbahnbreite nutzen und das Tempo vorgeben dürfen Fahrradfahrer*innen bald in der Charlottenstraße in Mitte. Hier wird im Herbst 2022 zwischen der Leipziger Straße und Unter den Linden eine Fahrradstraße eingerichtet.

Großflächige Rotmarkierungen an Knotenpunkten, Piktogramme sowie die Markierung des unfallkritischen Dooringbereichs sollen zur Sicherheit der Radfahrer*innen beitragen. An den Kreuzungen soll das Überqueren der Fußgänger*innen vereinfacht werden, zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs werden gegenläufige Einbahnstraßen angeordnet. Fahrradanlehnbügel und Aufstellflächen für E-Roller werden auf der Fahrbahn zur Verfügung gestellt. Autos, Lkw und Motorräder sind als Anliegerverkehr weiterhin zugelassen.

Während der Bauarbeiten im Herbst 2022 muss abschnittsweise mit Einschränkungen in beiden Fahrtrichtungen gerechnet werden. Finanziert wird die Maßnahme von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?

  • Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Verbunden mit dem Zusatzschild („Anlieger frei“) dürfen Autos, Lkw und Motorräder hier nur mit einem berechtigten Anliegen fahren.
  • Radfahrer*innen gehört die gesamte Fahrbahnbreite, sie dürfen jederzeit nebeneinander fahren.
  • Radfahrer*innen geben die Geschwindigkeit vor. Für alle gilt maximal Tempo 30 km/h.

Mehr zu den Fahrradstraßen in Berlin Mitte erfahren Sie unter: www.berlin.de/fahrradstrasse

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de