Was bedeutet Bürger:innenbeteiligung?

Abbildung: Zeigt eine Person mit einer Luftblase, darin ist ein Fragezeichen

“Wir können immer wieder anfangen. Was es dazu braucht? Nicht viel: etwas Haltung, etwas lachenden Mut und nicht zuletzt die Bereitschaft, die Blickrichtung zu ändern, damit es häufiger geschieht, dass wir alle sagen: ‚Wow. So sieht es also aus dieser Perspektive aus.‘” – Carolin Emcke

Bürger:innenbeteiligung ist für eine lebendige demokratische Gesellschaft unverzichtbar. Auch bei der Entwicklung unserer Städte spielt sie eine entscheidende Rolle, weil sie all jene einbezieht, die dort leben und ihre Umwelt mitgestalten möchten. Wenn lokales Wissen eingebracht wird und Bürger:innen ihre Ideen und Bedürfnisse artikulieren können, lassen sich potentielle Konflikte früher erkennen. Dadurch lässt sich unser Zusammenleben so gestalten, dass mehr Zufriedenheit für alle entsteht.

Dialog und Transparenz

Die Grundlage von Beteiligungsformaten unterschiedlichster Art ist der Dialog zwischen Bürger:innen, Verwaltung und Projektverantwortlichen. Dieser Austausch auf Augenhöhe ist unerlässlich, um unterschiedliche Perspektiven einbeziehen und mit den Menschen statt für die Menschen planen zu können. Außerdem trägt er zu einem größeren gegenseitigen Verständnis der verschiedenen Interessengruppen bei. Aktive Beteiligung bedeutet also, konkret und so viel Einfluss wie möglich zu nehmen und damit nachhaltige Transparenz und Akzeptanz zu schaffen. Wie genau diese positive Einmischung aussehen kann, hängt von den jeweiligen Beteiligungsstufen ab.

Beteiligungsstufen

Beteiligung findet auf vier verschiedenen Stufen statt und reicht von der reinen Information über die Konsultation bis hin zur Mitwirkung in Entscheidungsprozessen:

Information: Die Bürger:innen erhalten im Zuge dieser Stufe relevante Fakten und Details über ein geplantes Vorhaben und haben die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen.

Anhörung: Die Entscheidungsträger interessieren sich für die Sichtweise der Bürger:innen. Bei dieser Stufe haben Bürger:innen die Möglichkeit, Stellung zu einem geplanten Vorhaben zu beziehen, Wissen einzubringen und Meinungen zu äußern. Sie werden angehört, haben jedoch keine Kontrolle darüber, ob ihre Sichtweise Beachtung findet.

Konsultation (Mitwirkung): Die Bürger:innen werden aktiv aufgefordert, ihre Sichtweisen, Vorschläge und Bedenken zu äußern. Ziel ist es, die Perspektiven der Bürger:innen in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Kooperation (Mitentscheidung): In dieser Stufe werden gemeinsame Konzepte und Lösungen erarbeitet. Geht es beispielsweise um Bauvorhaben, werden gemeinsam Varianten entworfen sowie Ideen für die Gestaltung öffentlicher Bereiche (Plätze, Straßen, Grünanlagen, Spielplätze) und Gemeinschaftseinrichtungen entwickelt. Die Resultate spielen eine wichtige Rolle bei der finalen Entscheidung des Bauherrn über die realisierbare Variante.

Ermächtigung (Entscheidung): Hier werden Bürger:innen konkret in Entscheidungsprozesse zum Vorhaben einbezogen, beispielsweise durch die Bildung eines Beteiligungsgremiums, das Bürger:innen ebenso wie weitere relevante Akteur:innen umfasst. Die Prozessverantwortung aller Beteiligten erstreckt sich dabei über einen längeren Zeitraum; alle auf dieser Stufe getroffenen Entscheidungen sind für die Projektverantwortlichen verbindlich.

Formelle und informelle Beteiligung

Bei der Bürger:innenbeteiligung wird zwischen formeller und informeller Beteiligung unterschieden. Bei der formellen Beteiligung sind Staat und Behörden durch Vorschriften dazu verpflichtet, die Bürger:innen in Entscheidungsprozesse zu integrieren. Informelle Beteiligung hingegen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben bzw. geregelt.

Bei Bauplanungsverfahren wird von formeller Beteiligung gesprochen, die im Baugesetzbuch (§ 3 BauGB) geregelt ist. Sie beinhaltet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ebenso wie den öffentlichen Zugang zu entsprechenden Informationen. Mit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden Bürger:innen über ein Vorhaben informiert; der öffentliche Zugang ermöglicht es den Bürger:innen, Einsicht in die Planung zu nehmen. Bürger:innen haben stets das Recht, Stellung zu den Vorhaben zu nehmen sowie Einwände und Anregungen zu äußern.

Die informelle Beteiligung wird in unterschiedlicher Weise eingesetzt. Im Bereich der Planung unter anderem bei der Erarbeitung von Konzepten. Auch hier greifen die vier oben erläuterten Beteiligungsstufen, welche die Grundlage für das gewählte Beteiligungsformat bilden.

Abbildung: Mehrere Personen auf Stufen: Information, Anhörung, Konsultation, Kooperation, Ermächtigung

Beteiligung in Berlin

Berlin ist unterteilt in eine Landesebene und eine Bezirksebene und hat damit eine besondere Verwaltungsstruktur. Die als Senat bezeichnete Landesregierung von Berlin ist für die Gesamtverwaltung Berlins zuständig. Sie besteht aus dem oder der regierenden Bürgermeister:in und den Senator:innen, welche die verschiedenen Senatsverwaltungen (z.B. für Stadtentwicklung oder für Bildung, Jugend und Familie) vertreten.

Die zwölf Bezirke Berlins verantworten die jeweiligen lokalen Angelegenheiten. Jeder Bezirk hat eine:n Bezirksbürgermeister:in und Bezirksstadträt:innen, die die verschiedenen Senatsverwaltungen auf Bezirksebene vertreten.

Auf Senats- wie Bezirksebene gibt es Einrichtungen, welche die Beteiligung der Bürger:innen unterstützen. Auf der Senatsebene ist das der Zentrale Raum für Beteiligung. Zusätzlich verfügt jeder der zwölf Bezirk über einen Bezirklichen Raum für Beteiligung (BRB) – somit entstehen insgesamt zwölf Räume für Beteiligung auf Bezirksebene.