Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Grundstücke  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Grundstücke
Gremium: Ausschuss für Haushalt und Grundstücke13.10.2004
Datum: Do, 15.01.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Abstimmung über die Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollkontrolle      
Ö 3  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 4     Überwiesene Drucksachen      
Ö 4.1  
Weiterführung der Energiesparmaßnahmen an Schulen und Kitas  
Enthält Anlagen
0788/V  
Ö 4.2  
Ergänzungsantrag zur Drs. Nr. 1052/V - Bezirkshaushaltsplan 2004/2005 des Bezirks Marzahn-Hellersdorf von Berlin  
Enthält Anlagen
1095/V  
Ö 4.3  
Enthält Anlagen
Initiativantrag zur Dringlichen Großen Anfrage Drs. Nr. 1154/V - Erhebung von anteiligen Betriebskosten ab 01.10.2002 für die Nutzung von Sportanlagen  
Enthält Anlagen
1159/V  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf die Erhebung von anteiligen Betriebskosten für 2002 und 2003 für die Nutzung von Sportanlagen durch freie Träger zu verzichten.

 

Im Rahmen von Einzelfallprüfungen ist zu klären, ob der betreffende Träger Drittmittel im Zusammenhang mit der Nutzung von bezirklichen Sportstätten akquirieren kann. In diesen Fällen sollte bis zum Auslaufen der Projekte auf die Erhebung von Nutzungsgebühren verzichtet werden.

 

Mit der Neuvergabe der Sportstätten können nach detaillierter Rechnungslegung durch das zuständige Fachamt laufende Betriebskosten erhoben werden.

   
    27.11.2003 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf die Erhebung von anteiligen Betriebskosten für 2002 und 2003 für die Nutzung von Sportanlagen durch freie Träger zu verzichten.

 

Im Rahmen von Einzelfallprüfungen ist zu klären, ob der betreffende Träger Drittmittel im Zusammenhang mit der Nutzung von bezirklichen Sportstätten akquirieren kann. In diesen Fällen sollte bis zum Auslaufen der Projekte auf die Erhebung von Nutzungsgebühren verzichtet werden.

 

Mit der Neuvergabe der Sportstätten können nach detaillierter Rechnungslegung durch das zuständige Fachamt laufende Betriebskosten erhoben werden.

 

   
    11.12.2003 - Ausschuss für Haushalt und Grundstücke13.10.2004
    Ö 6 - vertagt
   
   
    15.01.2004 - Ausschuss für Haushalt und Grundstücke13.10.2004
    Ö 4.3 - im Ausschuss abgelehnt
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   .                       dagegen:         .                       Enthaltung:     .

   
    26.02.2004 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.1.11 - in der BVV abgelehnt
   
Ö 4.4  
Verwendung von Werbemitteln  
Enthält Anlagen
0560/V  
Ö 4.5  
Testbetrieb eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) (BA-Vorlage Nr. 563/II)  
Enthält Anlagen
1157/V  
Ö 4.6  
Vorlage der Verträge mit dem TaP e.V. und Theater Biesdorf e.V.  
Enthält Anlagen
1169/V  
N 4.7  
Mittelpunktbibliothek  
Enthält Anlagen
1177/V  
Ö 4.8  
Wiedereröffnung der Sporthalle Freizeitforum  
Enthält Anlagen
1191/V  
Ö 5  
Produktberichte      
Ö 6  
Tagesordnung für die nächste Sitzung      
Ö 7  
Sonstiges      
               
 
 

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