Drucksache - 1159/V  

 
 
Betreff: Initiativantrag zur Dringlichen Großen Anfrage Drs. Nr. 1154/V - Erhebung von anteiligen Betriebskosten ab 01.10.2002 für die Nutzung von Sportanlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der PDSAusschuss für Haushalt und Grundstücke
Verfasser:Klaus MätzMätz, Klaus
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.11.2003 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Haushalt und Grundstücke13.10.2004 Vorberatung
11.12.2003 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Grundstücke vertagt   
15.01.2004 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Grundstücke im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.02.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 01.12.2003 PDF-Dokument
2. Version vom 19.01.2004 PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf die Erhebung von anteiligen Betriebskosten für 2002 und 2003 für die Nutzung von Sportanlagen durch freie Träger zu verzichten.

 

Im Rahmen von Einzelfallprüfungen ist zu klären, ob der betreffende Träger Drittmittel im Zusammenhang mit der Nutzung von bezirklichen Sportstätten akquirieren kann. In diesen Fällen sollte bis zum Auslaufen der Projekte auf die Erhebung von Nutzungsgebühren verzichtet werden.

 

Mit der Neuvergabe der Sportstätten können nach detaillierter Rechnungslegung durch das zuständige Fachamt laufende Betriebskosten erhoben werden.

Der Ausschuss für Haushalt und Grundstücke hat in seiner Sitzung am 15

Der Ausschuss für Haushalt und Grundstücke hat in seiner Sitzung am 15.01.2004 o.g. Antrag beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit neun Nein-Stimmen und einer Enthaltung, den folgenden Antrag abzulehnen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf die Erhebung von anteiligen Betriebskosten für 2002 und 2003 für die Nutzung von Sportanlagen durch freie Träger zu verzichten.

 

Im Rahmen von Einzelfallprüfungen ist zu klären, ob der betreffende Träger Drittmittel im Zusammenhang mit der Nutzung von bezirklichen Sportstätten akquirieren kann. In diesen Fällen sollte bis zum Auslaufen der Projekte auf die Erhebung von Nutzungsgebühren verzichtet werden.

 

Mit der Neuvergabe der Sportstätten können nach detaillierter Rechnungslegung durch das zuständige Fachamt laufende Betriebskosten erhoben werden.

 

 
 

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