Drucksache - 1159/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge
beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, auf die
Erhebung von anteiligen Betriebskosten für 2002 und 2003 für die Nutzung von
Sportanlagen durch freie Träger zu verzichten. Im Rahmen von Einzelfallprüfungen ist
zu klären, ob der betreffende Träger Drittmittel im Zusammenhang mit der
Nutzung von bezirklichen Sportstätten akquirieren kann. In diesen Fällen sollte
bis zum Auslaufen der Projekte auf die Erhebung von Nutzungsgebühren verzichtet
werden. Mit der Neuvergabe der Sportstätten
können nach detaillierter Rechnungslegung durch das zuständige Fachamt laufende
Betriebskosten erhoben werden. Der Ausschuss für Haushalt und Grundstücke hat in
seiner Sitzung am 15.01.2004 o.g. Antrag beraten und empfiehlt der BVV
mehrheitlich, mit neun Nein-Stimmen und einer Enthaltung, den folgenden Antrag abzulehnen. Die Bezirksverordnetenversammlung möge
beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, auf die
Erhebung von anteiligen Betriebskosten für 2002 und 2003 für die Nutzung von
Sportanlagen durch freie Träger zu verzichten. Im Rahmen von Einzelfallprüfungen ist zu klären, ob der betreffende Träger Drittmittel im Zusammenhang mit der Nutzung von bezirklichen Sportstätten akquirieren kann. In diesen Fällen sollte bis zum Auslaufen der Projekte auf die Erhebung von Nutzungsgebühren verzichtet werden. Mit der Neuvergabe der Sportstätten
können nach detaillierter Rechnungslegung durch das zuständige Fachamt laufende
Betriebskosten erhoben werden. |
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