Datenabgabe (digital) aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS)

Allgemeine Informationen:

Das Nutzungsrecht gilt unbefristet, das Entgelt ist unabhängig von der Anzahl der Arbeitsplatz-PC.

Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Daten. Die Datenabgabe unterliegt dem Verwendungsvorbehalt des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin(Externer Link) und den Regelungen des Datenschutzrechts; die Daten sind wirksam gegen missbräuchliche Benutzung zu sichern. Die missbräuchliche Verwendung der Daten wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und unterliegt der Strafandrohung des Datenschutzrechts.

Die Koordinaten aus der ALKIS dürfen nur für graphische Darstellungen benutzt werden. Sie dürfen nur so verwendet werden, dass eine Verwechslung mit amtlichen Aussagen aus dem Liegenschaftskataster ausgeschlossen ist (§ 17 Abs. 1 VermGBln). Eine Übertragung in die Örtlichkeit oder eine Ableitung von Bemaßungen aus den Koordinaten für Bauvorhaben und Planungszwecke ist nicht sachgerecht.

Hinweise:

Versand der Daten sofort nach Begleichung der Gebühren per Vorkasse. Auszüge aus der Flurkarte werden weiterhin nur in analoger Form zur Verfügung gestellt.

Bearbeitungszeit:

ca. 2-5 Tage (Bezahlung per Vorkasse)

Unterlagen:

Rechtliche Grundlagen:

Entgelt:

Die Geobasisdaten werden geldleistungsfrei abgegeben (Open Data). Für die Fertigung von Abgabedateien werden Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung nach dem jeweils benötigten Zeitaufwand erhoben. Der Versand von Dateien erfolgt grundsätzlich nur als Dateianhang per E-Mail. Sofern der Antragsteller im Auftrag einer Behörde des Landes Berlin tätig ist, ist für die behördeninterne Kosten- und Leistungsrechnung mit dem Antrag eine Bescheinigung gemäß dem Rundschreiben V 17/97 der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr vorzulegen.

Ansprechpartner:

Herr Sennewald
Telefon (030) 90293-5308
Fax (030) 90293-5355
Herr Kanter
Telefon (030) 90293-5337
Fax (030) 90293-5355

Formulare, Merkblätter:

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