Bereichsentwicklungsplanung

Bildausschnitte der Bereichsentwicklungsplanung

Bildausschnitt der Bereichsentwicklungsplanung

1. Einbindung in das Berliner Planungssystem

Zuständigkeit

Zuständig für die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) sind seit Anfang der 90er Jahre die Bezirke. Die Aufgabe der Hauptverwaltung beschränkt sich auf die Regelung von Grundsatzangelegenheiten sowie auf die Einbringung gesamtstädtischer Ziele in den Planungsprozess.

Aufgabe und Grundsätze

In der Bereichsentwicklungsplanung werden insbesondere die Flächenbedarfe für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, Grün- und Erholungsflächen, Zentren, gewerbliche Betriebe, den öffentlichen Raum und die verkehrliche Infrastruktur sowie für das Wohnen ermittelt und räumlich zugeordnet.
Die Bereichsentwicklungsplanung ist auf einen mittel- bis langfristigen Planungshorizont ausgerichtet. Die Ergebnisse der BEP sollen vom Bezirk beschlossen werden. Diese entsprechen einer sonstigen städtebaulichen Planung (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB), sie sind verwaltungsintern bindend und in der verbindlichen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 Satz 4 AGBauGB).

Darstellungsumfang

Die Bereichsentwicklungsplanung (Nutzungskonzept) ist auf der Grundlage einer einheitlichen Legende im Maßstab 1:10000 zu erarbeiten. Für unterschiedliche Lösungen können Alternativen dargestellt werden. Nicht konsensfähige Abweichungen von beschlossenen gesamtstädtischen Planungen werden als Dissensflächen dargestellt. Der BEP ist eine textliche Erläuterung beizufügen.

Verfahren

Von der Planung betroffene Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Die Bereichsentwicklungsplanungen benachbarter Bezirke sind aufeinander abzustimmen. Über die Inhalte der Bereichsentwicklungsplanung ist die Öffentlichkeit zu informieren. Vor Beschluss des Bezirksamtes ist die BEP der für die vorbereitende Planung zuständigen Hauptverwaltung zuzuleiten. Diese benennt mögliche Dissensflächen. Die Bereichsentwicklungsplanung wird in Form eines Abschlussberichtes (Text und Pläne) veröffentlicht sowie an beteiligte Verwaltungen und öffentliche Stellen verteilt.

2. Bereichsentwicklungspläne

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