Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung von urbanen Gebieten. Hierzu wird die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Schaffung von Wohnräumen mit integrierter gewerblicher Nutzung sowie Nahversorgungs- und Infrastruktureinrichtungen unter Berücksichtigung des Vermarktungsinteresses angestrebt. Dabei soll das Ortsteilzentrum Kaulsdorf-Nord gestärkt werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan 10-107 „Am Cecilienplatz“ für die Grundstücke Cecilienplatz 10, 11 und 12
Rechtliche Hinweise
- Geltungsbereich
- Bebauungsplan 10-107 für die Grundstücke Cecilienplatz 10, 11 und 12
- Art der Beteiligung
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Amtliche Bebauungsplannummer:
- 10-107
- Zeitraum der Beteiligung:
- 07.09.2020 - 09.10.2020
Downloads
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Bebauungsplanentwurf 10-107 (noch nicht rechtsverbindlich)
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Plakat Seite 1 Planerfordernisse und Planungsziele
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Plakat Seite 2, Städtebauliches Entwicklungskonzept - Räumliche Analyse
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Plakat Seite 3, Städtebauliches Entwicklungskonzept - Chancen und Risiken Analyse
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Plakat Seite 4, Städtebauliches Entwicklungskonzept - Räumliche Leitidee
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Plakat Seite 5, Städtbaulicher Entwurf - Variante A
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Plakat Seite 6, Städtebaulicher Entwurf - Variante A
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Plakat Seite 7, Städtebaulicher Entwurf - Variante B
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Plakat Seite 8, Städtebaulicher Entwurf - Variante B
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Fachbereich Stadtplanung
Sprechzeiten:
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Springpfuhl
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- S7
- S75
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S Springpfuhl
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Bus
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Tram
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Helene-Weigel-Platz
- 18
- 27
- M17
- M8
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Helene-Weigel-Platz
Kommissarische Fachbereichsleitung Stadtplanung:
Frau Yakob Micael
- Tel.: (030) 90293-5200
- Fax: (030) 90293-5105
- E-Mail an das Stadtplanungsamt