Lebensmittelüberwachung
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Zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung gehören:
1. Die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen von der Produktion bis zum Endverbraucher zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Irreführung.
Das erfolgt durch regelmäßige Kontrollen der Betriebshygiene und der Kennzeichnungsvorschriften in den Produktionsbetrieben, im Groß- und Einzelhandel, in Küchen der Gemeinschaftsverpflegung, in Gaststätten, Imbissbetrieben, bei Reisegewerben sowie der Stände auf Märkten, im Straßenhandel und auf Volksfesten, Entnahme von Verdachts- und Verfolgsproben, Entgegennahme und Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden über Lebensmittel und Lebensmittelhygiene, Entgegennahme von Beschwerdeproben,Beratung von Gewerbetreibenden zu Bauvorhaben und Betriebseröffnungen, Beteiligung an den Zulassungsverfahren für Lebensmittelbetriebe,Beteiligung an Erlaubnisverfahren für Gaststättenbetriebe, Beratung von Bürgern zu Lebensmittelfragen, Kontrolle der amtsärztlichen Gesundheitsbescheinigungen
2. Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken durch regelmäßige Kontrollen in den betroffenen Handelsbetrieben
3. Überwachung der Einhaltung von Qualitäts- und Vermarktungsnormen (Handelsklassen) für tierische und nichttierische Lebensmittel durch regelmäßige Kontrollen in den betroffenen Betrieben, insbesondere Obst- und Gemüsehandel
4. Überwachung der Einhaltung der Preisangaben-Verordnung durch Kontrollen in allen Bereichen, in denen Preisangaben vorgeschrieben sind
5. Überwachung der Einhaltung der Verpackungs-Verordnung durch Kontrollen in den betroffenen Betrieben
6. Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden zu den vorgenannten fünf Aufgabengebieten
7. Entgegennahme von Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz
MERKBLÄTTER:
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Merkblatt zur Einrichtung von gewerblichen Küchen
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Merkblatt zur Zulassung von privaten Sachverständigen zur Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben nach § 3 Gegenproben Verordnung
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Merkblatt zur Zulassung eines Sprossenproduktionsbetriebes
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Merkblatt für den Lebensmittelunternehmer Verpflichtung zur Durchführung mikrobiologischer Eigenkontrolluntersuchungen in Sprossenproduktionsbetrieben
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Merkblatt für Eierpackstellen
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Merkblatt Lebensmittelabfälle tierischer Herkunft - Entsorgung von Knochen
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Merkblatt Kenntlichmachung von Allergenen in nicht vorverpackter Ware
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Merkblatt zur Einhaltung der Rückverfolgbarkeit
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Merkblatt Märkte Straßenhandel, Volksfeste
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Merkblatt Personalhygieneschulungen im Lebensmittelbereich
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Merkblatt Betriebliche Eigenkontrollmaßnahmen
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Merkblatt Inverkehrbringen von unverpackten und leicht verderblichen Lebensmitteln
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Merkblatt über erforderliche Angaben auf Speise- und Getränkekarten
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Merkblatt zum hygienischen Umgang mit Sahneaufschlagmaschinen
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Merkblatt Herstellung und Inverkehrbringen von Speiseeis
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Merkblatt für Unternehmer die Lebensmittel in den Verkehr bringen
Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Ordnungsamt/Lebensmittelüberwachung Marzahn-Hellersdorf
- Premnitzer Straße 11, 12681 Berlin
- Tel.: (030) 90293-6601
- Fax: (030) 90293-6605
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Mehrower Allee: X69, 197
- S-Bahn
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- Mehrower Allee: S7