Wahrnehmung behördlicher Betreuungen für Volljährige gemäß § 1900 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) , die aufgrund von psychischen Krankheiten oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können und in bestimmten, vom Betreuungsgericht durch Beschluss übertragenen Angelegenheiten (wie z.B. Vermögensangelegenheiten, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten u.v.m.) gesetzlich vertreten werden. Gemäß § 1900 Abs. 4 (BGB) ist die örtliche zuständige Betreuungsbehörde zum Betreuer zu bestellen, wenn keine andere Person (ehrenamtlicher Betreuer, Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer) für dieses Amt zur Verfügung steht.
Behördliche Betreuung/ Amtsbetreuung
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Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Betreuungsbehörde
Teamleitung:
Herr Gallmeister
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- Fax: (030) 90293 4085
- E-Mail Betreuungsbehoerde.Sozialamt@ba-mh.berlin.de