Aktuelle Informationen zur Vorbereitung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Pressemitteilung vom 17.07.2024

Das Standesamt Marzahn-Hellersdorf informiert: Aktuelle Informationen zur Vorbereitung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag Der Deutsche Bundestag hat am 12. April 2024 das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beschlossen. Hiernach ist es nun möglich durch eine persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geschlechtseintrag und den/die Vornamen im Geburtenregister zu ändern.

Das Gesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft. Die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen ist von der erklärenden Person drei Monate vor der Erklärung nach § 2 des Gesetzes mündlich oder schriftlich bei dem Standesamt anzumelden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll. Das heißt, ab Donnerstag, dem 1. August 2024 kann eine Anmeldung der Erklärung erfolgen. Die Erklärung kann bei jedem Standesamt angemeldet werden, bei diesem Standesamt muss dann auch die Erklärung, frühestens nach drei Monaten, spätestens innerhalb von sechs Monaten beurkundet werden. Wirksam wird die Erklärung beim Geburtsregister, wenn kein inländischer Personenstandseintrag besteht, beim Standesamt des Wohnortes. * Weitere Informationen zum SBGG finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Wenn eine Erklärung im Standesamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin erfolgen soll, ist die Anmeldung ab Donnerstag, dem 1. August 2024 möglich. Hilfsweise kann anliegendes Formular für die Anmeldung aus dem Internet genutzt werden. Für die Erklärung wird dann ein Termin vergeben. Die Postadresse zur Übersendung von Unterlagen lautet: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Standesamt, 12591 Berlin.