Erneute Interessenbekundung: BVV sucht Bürgerdeputierte und stellvertretende Bürgerdeputierte für die Arbeit im Ausschuss für Partizipation und Integration

Pressemitteilung vom 27.01.2022

Für den neu zu bildenden Ausschuss für Partizipation und Integration der IX. Wahlperiode können Vereine und Organisationen, die im Bereich der Partizipation und Integration mit Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte zusammenarbeiten, Personen für die Wahl als Bürgerdeputierte beziehungsweise stellvertretende Bürgerdeputierte vorschlagen. Die Interessenbekundung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vom 1. Januar 2022 wird verlängert.

Vorgeschlagen werden dürfen Personen bevorzugt mit Migrationsgeschichte, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit ihrem Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sind. Die Mitgliedschaft in einer Migrantenselbstorganisation spielt dabei keine Rolle.

Vorschlagsberechtigt sind Vereine und Organisation, die auf der öffentlichen Liste der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration zu finden sind. Vereine und Organisationen, die sich auf die öffentliche Liste eintragen lassen möchten, werden gebeten, sich schnellstmöglich unter der E-Mail-Adresse anzumelden.
Alle anderen Vereine und Organisationen, die nicht auf der öffentlichen Liste stehen, können ebenfalls Vorschläge einreichen. Wichtig dabei ist, dass der Vorschlag durch eine bereits in der Liste aufgenommene Organisation oder einen Verein unterstützt wird.

  • Bewerbungen für die Wahl als Bürgerdeputierte und als stellvertretende Bürgerdeputierte sind bis Freitag, dem 4. Februar 2022, beim Büro der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin, per Post an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung, 12591 Berlin, per Fax an (030) 90293-5815 oder per E-Mail einzureichen.

Bei Nachfragen wird gebeten, sich telefonisch an die folgende Nummer zu wenden: (030) 90293-5814

Hinweis: Vereine und Organisation, die bereits ihre Vorschläge beim BVV-Vorsteher eingereicht haben und eine Bestätigung erhalten haben, müssen dieselben Personen nicht erneut vorschlagen.