Infornmationen des Jugendamtes zum Elternkostenbeitrag
Pressemitteilung vom 30.04.2020
Sehr geehrte Eltern,
die ergänzende Förderung und Betreuung ist ab Jahrgangsstufe 3 elternkostenbeteiligungspflichtig. Da die Schulen seit dem 17. März 2020 keine ergänzende Förderung und Betreuung mehr anbieten, ist durch die zuständige Senatsverwaltung geprüft worden, ob und wenn ja, ab wann auf die Elternkostenbeteiligung verzichtet werden kann.
Nach § 6 Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) ist die Elternkostenbeteiligung abhängig davon, ob der Betreuungsbeginn vor oder nach dem 20. eines Monats liegt. In Abhängigkeit von dem Stichtag ist die volle Elternkostenbeteiligung durch die Eltern in dem Monat zu entrichten, in dem die Betreuung bis zum 20. des Monats in Anspruch genommen wurde. Liegt der Betreuungsbeginn nach dem 21. des Monats wird kein Kostenbeitrag erhoben.
Daraus ergibt sich, dass für den Monat März keine Erstattung der Elternkostenbeteiligung erfolgt, da die Inanspruchnahme der ergänzenden Förderung und Betreuung bis einschließlich 20. März 2020 möglich war.
Die Elternkostenbeteiligung für den Monat April wird Ihnen erstattet.
Sie erhalten von uns in Kürze einen Ausgleichsbescheid, in dem Sie gebeten werden auf dem, dem Anschreiben beigefügten Formular Ihre Bankverbindung einzutragen und das Formular an das Jugendamt zu übermitteln.
Alternativ können Sie Ihre Bankverbindung auch formlos und mit Unterschrift versehen übermitteln.
Die gezahlten Elternkostenbeiträge für April 2020 werden dann erstattet.
Ab dem Monat Mai wurden die Elternkostenbeiträge auf „0“ Euro gesetzt. Daher werden für die ergänzende Förderung und Betreuung ab Mai 2020 keine Elternkostenbeiträge mehr erhoben.
Daueraufträge und monatliche Überweisungen können bis zum 31. Juli 2020 vorläufig beendet werden. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungen ab August wieder aufzunehmen sind.
Die Regelung betrifft sowohl Verträge, die Sie mit dem Jugendamt geschlossen haben als auch für Verträge bei freien Trägern von Angeboten der ergänzenden Förderung und Betreuung.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schumann
Jugendamt Marzahn – Hellersdorf/ Kindertagesbetreuung
Postanschrift
12591 Berlin