Kostenfreiheit bei der Kindertagesbetreuung ab 1. August 2016

Pressemitteilung vom 03.06.2016

Das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) wurde durch das Haushaltsumsetzungsgesetz vom 9. Mai 2016 geändert.
Danach entfällt ab dem 1. August 2016 die Kostenbeteiligung (Betreuungsanteil) für alle Kinder in den letzten vier Jahren vor der regelmäßigen Schulpflicht, ab dem 1. August 2017 in den letzten fünf Jahren vor der regelmäßigen Schulpflicht.

Ab dem 1. August 2018 ist die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle für alle Kinder ab Betreuungsbeginn kostenfrei.
Der Verpflegungsanteil in Höhe von 23 Euro monatlich ist weiterhin zu zahlen.

Durch die Gesetzesänderung ist die Betreuung für alle Kinder, die im Jahr 2014 geboren wurden, ab dem 1. August 2016 kostenfrei (Wegfall Betreuungsanteil).
Die technische Umsetzung wird im Fachverfahren Kita voraussichtlich Mitte Juli erfolgen.
Bis dahin ergehen zunächst Kostenbescheide nach dem eingereichten Einkommen. Nach dem 13. Juli 2016 erfolgt dann der Versand der korrigierten Kostenbescheide.