PATHOLOGIE-TAG im ukb am 05. 11. von 14 - 17 Uhr

Pressemitteilung vom 30.10.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Institut für Pathologie im ukb lädt ein zum PATHOLOGIE-TAG – Seien Sie dabei und informieren Sie sich:
Pathologie betrifft alle … früher oder später
Pathologie ist ein wichtiges medizinisches Kernfach, fristet allerdings in der Wahrnehmung selbst der Fachwelt allzu oft nur ein Schattendasein. Dabei sind die Aufgaben der Pathologen vielseitig, umfangreich und spannend.
Wir laden Sie deshalb ein: Werfen Sie anlässlich des ersten Internationalen Pathologie-Tages am Mittwoch, 5. November, einen Blick hinter die Kulissen des Instituts für Pathologie am Unfallkrankenhaus Berlin. In Vorträgen, Präsentationen und Führungen erläutern die Mitarbeiter von 14 bis 17 Uhr ihre Arbeit. Erfahren Sie unter anderem, warum Pathologen Experten für Tumordiagnostik sind und warum sie auf Krimiserien im Fernsehen meist nicht gut zu sprechen sind.
• Programm
• Kurzvortrag „Pathologie heute: eine Einführung“
Prof. Dr. med. G. Niedobitek, Institutsdirektor
Hörsaal des Instituts für Pathologie
• Führung durch das Institut
• Besichtigung des Einsendungs-Labors mit Erläuterungen durch die
MTA des Instituts
• Posterpräsentation zu aktuellen Forschungsprojekten
Franziska Hauck, Johannes Dreyer, Mario Barros
• Besichtigung des Seziersaals
Kurzpräsentationen: Die ärztliche Leichenschau und Die Bedeutung der klinischen Obduktion
Jan Sulik, B.A., medizinischer Präparator
• Ort Unfallkrankenhaus Berlin – Institut für Pathologie, Gebäudeteil J -1
• Zeit 5. November 2014, 14 – 17 Uhr
• Zielgruppe Ärzte und Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Auszubildende in Gesundheitsberufen und interessierte medizinische Laien

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt ist frei.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Angela Kijewski
Pressesprecherin

Unfallkrankenhaus Berlin
Warener Str. 7, 12683 Berlin
fon: 030 5681-4040 mob: 0172 56 49 172
mail: angela.kijewski@ukb.de
Übrigens:

Wussten Sie schon, dass…

… nahezu jede Tumordiagnose durch einen Pathologen gestellt wird?
Der Facharzt für Pathologie beurteilt am Mikroskop unterschiedlichste menschliche Gewebeproben, die bei invasiven Eingriffen gewonnen werden – von der millimetergroßen Magenschleimhautprobe bis zum meterlangen Darmsegment.

… jeder Patient bei Gewebeentnahmen einen Anspruch darauf hat, dass die Diagnose durch einen Facharzt für Pathologie gesichert wird?
„Die tägliche Erfahrung zeigt, dass beim Vergleich von klinischer und histologischer Diagnose nicht selten unerwartete Befunde aufgedeckt werden, die schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Dies gilt durchaus auch für Gewebe, das als “harmlos” eingeschätzt wurde.“ (Zitat aus einer Stellungnahme des Bundesverbands Deutscher Pathologen e.V.)

… die Pathologen den Großteil ihrer Arbeitszeit am Mikroskop verbringen?
Selbst an großen Instituten für Pathologie werden jährlich bestenfalls einige hundert Obduktionen durchgeführt, gleichzeitig aber mehrere zehntausend Gewebeproben begutachtet.

… Pathologie und Rechtsmedizin nur im Fernsehen gleichgesetzt werden, in der Realität jedoch nur wenig miteinander zu tun haben?
Es handelt sich um zwei vollkommen eigenständige Fachgebiete. In Deutschland arbeiten laut einer Statistik der Bundesärztekammer ca. 235 Rechtsmediziner und etwa sieben Mal so viele Pathologen. Beide nehmen allerdings Obduktionen vor, um die Todesursache zu klären. Bei Rechtsmedizinern geht es allerdings um nicht natürliche Todesursachen.

… nur etwa 3 Prozent aller Verstorbenen in Deutschland obduziert werden?
Die Folgen zeigen sich u.a. in einer ungenauen Todesursachenstatistik (auf der wiederum z.T. die Finanzmittelverteilung im Gesundheitswesen basiert), einer hohen Dunkelziffer unentdeckter Kapitalverbrechen und in der vielfach verschenkten Möglichkeit, aus Krankheits- und Behandlungsverläufen Lehren zu ziehen, die allen nachfolgenden Patienten zu Gute kommen könnten.

… eine klinische Obduktion für die Hinterbliebenen kostenfrei ist, die Bestattung nicht verzögert und einer Abschiednahme am offenen Sarg nicht entgegensteht?
Die Entscheidung für oder gegen eine Obduktion sollte erst erfolgen, nachdem das mit den entscheidungsberechtigten Angehörigen besprochen wurde. Durch eine Obduktion werden nicht selten Fakten offenbar, die wichtig sein können, um familiäre Risikofaktoren wie Erbkrankheiten oder Krebsarten zu erkennen oder um Versicherungsansprüche zu klären.