Beschluss:
In der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung
Lichtenberg von Berlin, beschlossen am 29. November 2001, mit den Änderungen
vom 20. März 2002 und vom 18. Dezember 2002 werden folgende Änderungen
vorgenommen:
§ 30 erhält folgende Fassung:
Ҥ 30
Einbringung und Behandlung von
Mündlichen Anfragen (Aktuelle Fragestunde)
(1) Mündliche Anfragen sollen in der
Regel spätestens am Tag vor der Sitzung der BVV um 10.00 Uhr bei dem/der
Vorsteher/-in eingereicht werden. Der/Die Vorsteher/-in entscheidet über die
formelle Zulässigkeit der Mündlichen Anfragen und übergibt sie unverzüglich dem
Bezirksamt.
(2) Die Behandlung Mündlicher
Anfragen (Aktuelle Fragestunde) in einer Sitzung der BVV soll den Zeitraum von
45 Minuten nicht überschreiten. Jeder/Jede Verordnete kann während der
Aktuellen Fragestunde maximal zwei kurz und präzise formulierte Anfragen an das
Bezirksamt richten.
(3) Der/Die Vorsteher/-in trägt die
Anfrage vor. Das Bezirksamt antwortet mündlich. Von der Möglichkeit die Anfrage
selbst zu stellen kann Gebrauch gemacht werden.
(4) An die Beantwortung durch das
Bezirksamt schließt sich keine Aussprache an. Je Anfrage sind drei Zusatzfragen
möglich, von denen die ersten zwei dem/der Fragesteller/in zustehen.
Zusatzfragen dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein und müssen sich aus
der Antwort des Bezirksamtes ergeben.
(5) Sind alle eingereichten
Mündlichen Anfragen vor Ablauf der Fragestunde beantwortet, kann der/die
Vorsteher/-in weitere mündliche Anfragen
zulassen. Bei mehreren Fragestellern/innen bestimmt der/die Vorsteher/-in die
Reihenfolge ihres Aufrufs; dabei soll grundsätzlich je einem/einer Verordneten
jeder Fraktion das Wort erteilt werden. Fraktionslose Verordnete sind nach den
Fraktionen angemessen zu berücksichtigen.
(6) Mündliche Anfragen, die in
der Fragestunde nicht beantwortet werden, soll das Bezirksamt binnen einer
Woche schriftlich beantworten.”