Drucksache - DS/0463/V  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung - Große Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.02.2003 
16. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden Vorberatung
05.03.2003 
14. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden vertagt   
02.07.2003 
18. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden im Ausschuss abgelehnt   
Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Anhörung
27.08.2003 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Beschlussempfehlung GO/Eingaben und Beschwerden PDF-Dokument

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache V/463 - Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache V/463 - Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD.

 

Begründung:

Der für Geschäftsordnungsfragen zuständige Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 2. Juli 2003 mit dem Antrag der SPD-Fraktion zu Änderungen in § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung beschäftigt, mit denen nach Auffassung der Antragstellerin “die Aktualität der Großen Anfragen erhöht werden” sollte.

 

Der Ausschuss war mehrheitlich (5:2:0) der Auffassung, dass keine Notwendigkeit zur Änderung der Geschäftsordnung besteht. In diesem Zusammenhang wurde darauf verwiesen, dass für die Behandlung von aktuellen Fragen sowohl die Kleinen als auch Mündliche Anfragen genutzt werden können. Letztere könnten sogar tagesaktuell - noch am Tag der BVV im Rahmen der Fragestunde - ggf. in Gestalt mehrerer Mündlicher Anfragen von mehreren Bezirksverordneten zu einem Themenkomplex gestellt werden. Im Unterschied dazu sollen Große Anfragen die Aussprache der BVV zu größeren Themenkomplexen der Bezirkspolitik ermöglichen, was sowohl seitens des Bezirksamtes als auch der Bezirksverordneten eine entsprechende Vorbereitung erforderlich macht, die durch die jetzigen Regelungen ermöglicht wird. Zudem wurde hervorgehoben, dass sich die Handhabung der seit dieser Wahlperiode veränderten Regelungen zu Großen Anfragen in den vergangenen Monaten positiv entwickelt hat.

 

Text des Ursprungsantrages:

§ 31 Abs. 1 - Behandlung von Großen Anfragen - wird wie folgt ergänzt:

“Sie ist bei dem Vorsteher spätestens am achten Tag vor der Sitzung der BVV bis 10.00

Uhr schriftlich einzureichen und wird von ihm unverzüglich dem Bezirksamt übergeben.

Die Beantwortung erfolgt mündlich.”

(Der entsprechende Passus in 2.1. und 2.4. der Drucksachenordnung wird gestrichen.)

 

Abstimmungsergebnis: 5:2:0

 

 


 

 

 
 

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