Drucksache - DS/0463/V
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Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich der
Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache V/463 - Antrag zur
Beschlussfassung der Fraktion der SPD. Begründung: Der für Geschäftsordnungsfragen zuständige Ausschuss hat
sich in seiner Sitzung am 2. Juli 2003 mit dem Antrag der SPD-Fraktion zu
Änderungen in § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung beschäftigt, mit denen nach
Auffassung der Antragstellerin “die Aktualität der Großen Anfragen erhöht
werden” sollte. Der Ausschuss war mehrheitlich (5:2:0) der Auffassung, dass
keine Notwendigkeit zur Änderung der Geschäftsordnung besteht. In diesem
Zusammenhang wurde darauf verwiesen, dass für die Behandlung von aktuellen
Fragen sowohl die Kleinen als auch Mündliche Anfragen genutzt werden können.
Letztere könnten sogar tagesaktuell - noch am Tag der BVV im Rahmen der
Fragestunde - ggf. in Gestalt mehrerer Mündlicher Anfragen von mehreren
Bezirksverordneten zu einem Themenkomplex gestellt werden. Im Unterschied dazu sollen
Große Anfragen die Aussprache der BVV zu größeren Themenkomplexen der
Bezirkspolitik ermöglichen, was sowohl seitens des Bezirksamtes als auch der
Bezirksverordneten eine entsprechende Vorbereitung erforderlich macht, die
durch die jetzigen Regelungen ermöglicht wird. Zudem wurde hervorgehoben, dass
sich die Handhabung der seit dieser Wahlperiode veränderten Regelungen zu
Großen Anfragen in den vergangenen Monaten positiv entwickelt hat. Text des Ursprungsantrages: § 31 Abs. 1 - Behandlung von
Großen Anfragen - wird wie folgt ergänzt: “Sie ist bei dem Vorsteher
spätestens am achten Tag vor der Sitzung der BVV bis 10.00 Uhr schriftlich einzureichen und
wird von ihm unverzüglich dem Bezirksamt übergeben. Die Beantwortung erfolgt mündlich.” (Der entsprechende Passus in 2.1.
und 2.4. der Drucksachenordnung wird gestrichen.) Abstimmungsergebnis: 5:2:0 |
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