Auszug - Änderung der Geschäftsordnung - Mündliche Anfragen
Die Drucksache Nr. V/464, Einreicher die Fraktion der
SPD, betreffend Änderung der Geschäftsordnung - Mündliche Anfragen - wurde nach
ausgiebiger Diskussion eine absatzweise Abstimmung vorgenommen: DS-Nr. V/464 1. Absatz für 2 5 0 2. Absatz für 2 5 0 3. Absatz für 7
0 0 “Mündliche Anfragen, die in der Fragestunde nicht
beantwortet werden konnten, soll das Bezirksamt binnen einer Woche schriftlich
beantworten.” 4. Absatz für 7 0 0 dabei wurde mit abgestimmt, diesen Absatz in der Geschäftsordnung
im § 30 als Absatz 3 mit folgendem Wortlaut einzufügen: “Sind alle eingereichten Mündlichen Anfragen beantwortet
kann der Vorsteher weitere Mündliche Anfragen zulassen. Jede/jeder Bezirksverordnete ist berechtigt eine Mündliche
Anfrage an die anwesenden Mitglieder des Bezirksamtes zu richten. Die Frage
muss kurz gefasst und nicht in Unterfragen gegliedert sein. Im Anschluss an die
Beantwortung kann der/die Fragesteller/-in eine kurzgefasste Zusatzfrage
stellen. Frage und Zusatzfrage sollten kurze Antworten ermöglichen. Bei mehreren Fragesteller/-innen bestimmt der Vorsteher die
Reihenfolge ihres Aufrufs, dabei soll grundsätzlich nacheinander je einer/einem
Vertreterin/Vertreter jeder Fraktion das Wort erteilt werden. Fraktionslose
Verordnete sind angemessen nach den Fraktionen zu berücksichtigen.” Beschlussempfehlung: Der Ausschuss empfiehlt, den § 30 der Geschäftsordnung in
neuer Fassung zu beschließen. Abstimmung für 7 0 0 |
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