Auszug - Änderung der Geschäftsordnung - Mündliche Anfragen  

 
 
18. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 02.07.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 1
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
DS/0464/V Änderung der Geschäftsordnung - Mündliche Anfragen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Die Drucksache Nr

Die Drucksache Nr. V/464, Einreicher die Fraktion der SPD, betreffend Änderung der Geschäftsordnung - Mündliche Anfragen - wurde nach ausgiebiger Diskussion eine absatzweise Abstimmung vorgenommen:

 

DS-Nr. V/464

1. Absatz für                2        5          0

2. Absatz für                2        5          0

3. Absatz für                7        0          0

dabei wurde mit abgestimmt, diesen Absatz in der Geschäftsordnung im § 30 als Absatz 5 mit folgendem Wortlaut einzufügen:

 

“Mündliche Anfragen, die in der Fragestunde nicht beantwortet werden konnten, soll das Bezirksamt binnen einer Woche schriftlich beantworten.”

 

4. Absatz für                7        0          0

dabei wurde mit abgestimmt, diesen Absatz in der Geschäftsordnung im § 30 als Absatz 3 mit folgendem Wortlaut einzufügen:

 

“Sind alle eingereichten Mündlichen Anfragen beantwortet kann der Vorsteher weitere Mündliche Anfragen zulassen.

Jede/jeder Bezirksverordnete ist berechtigt eine Mündliche Anfrage an die anwesenden Mitglieder des Bezirksamtes zu richten. Die Frage muss kurz gefasst und nicht in Unterfragen gegliedert sein. Im Anschluss an die Beantwortung kann der/die Fragesteller/-in eine kurzgefasste Zusatzfrage stellen. Frage und Zusatzfrage sollten kurze Antworten ermöglichen.

Bei mehreren Fragesteller/-innen bestimmt der Vorsteher die Reihenfolge ihres Aufrufs, dabei soll grundsätzlich nacheinander je einer/einem Vertreterin/Vertreter jeder Fraktion das Wort erteilt werden. Fraktionslose Verordnete sind angemessen nach den Fraktionen zu berücksichtigen.”

 

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss empfiehlt, den § 30 der Geschäftsordnung in neuer Fassung zu beschließen.

Abstimmung für          7        0          0

 
 

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