Ich
frage das Bezirksamt:
- Welche Schritte hat das
Bezirksamt bisher eingeleitet, um den Beschluss der BVV DS/0305-1/III zur
Brommy – Brücke umzusetzen?
- Welche Maßnahmen sieht das
Bezirksamt für geeignet an, um den Beschluss der BVV, ÖPNV, nicht aber MIV
auf der Brückenverbindung zuzulassen, umzusetzen und wie wird das
Bezirksamt sich zukünftig dafür einsetzen?
Dr.
Schulz:
Zu 1: Wir
haben bislang informiert, die enstpr. MitarbeiterInnen der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, die neue Senatsbaudirektorin ist auch informiert. Ich habe
den Brief an Frau Junge-Reihe angehalten und ich sage ihnen auch aus welchem
Grund, weil unerwartet nach ihrer Beschlussfassung die Antragstellung zum
Bürgerbegehren, die letzte Frage geändert haben. Die Letzte Frage lautet nun,
ob die Bürger dagegen sind, dass eine, nein positiv formuliert, ob sie dafür
sind, dass die Brücke nur für Fußgänger und Radverkehr gebaut wird. Damit
sozusagen ÖPNV bewusst gebaut. So dieser aktuelle Stand des Bürgerbegehrens
wird dann beigelegt an das Schreiben von Frau Junge-Reyher. Zu 2: Ja, es ist
natürlich richtig, dass ich kein Schafspelz an habe , die Frage hat mich ein
bisschen gewundert, weil ich ein Stück Ratlosigkeit da hinein interpretiere.
Andererseits hatte ich vermutet, dass sie bei ihrer Beschlussfassung wissen,
wie man das verhindert, aber ich will es trotzdem versuchen, zu beantworten,
auch vor dem Hintergrund der Skepsis gegen meinen Redebeitrag bei der letzten
BVV schon geäußert habe. Die Planung einer Brücke, der bau einer Brücke, wie
der Betrieb sowieso einer Brücke in ausschließlicher Zuständigkeit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – Berlinweit - , nicht nur die
Brommybrücke, d.h. innerhalb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird de
Planung passieren und die werden dann in Abstimmung der BVG klären, ob man eine
einspurige Fahrbahnbreite dann dort vorsieht oder eine Doppelfahrbahn für
Zweirichtungsverkehr o.ä. Das BA wird in
diesem Prozess eher nachrichtlich eingebunden. Das würde sich auch nicht
ändern, wenn die Finanzierung gesichert werden kann über Stadtumbau West. Sie
wissen ja, dass Stadtumbau West von uns nur auftragsweise bewirtschaftet
werden, aber wir sie nicht selbst erhalten, sondern unter dem Vorbehalt stehen,
dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entspr. Planungen dort gut
heißt, den Mittelansatz für richtig hält und dann die entspr. Ausreichung der
Mittel macht. Das würde hier, Herr Teschendorf gar nicht passieren, weil wie
gesagt wir gar nicht durchführende Dienststelle sein können, weil wir gar keine
Zuständigkeit besitzen für die Brückenplanung und Brückenbau. Insoweit
befürchte ich, dass wir uns deklamatorisch, politisch äußern können, wir
möchten keinen motorisierten Individualverkehr und vielleicht auch vorsorglich
plädieren wir dafür, nur auf die Fahrbahnbreite hinsichtlich Busverkehr auf
3,50 m oder 4m, was man da braucht, aber keine weitere Fahrbahnbreite, aber ob
das dann gemacht wird, liegt dann nicht mehr in der Entscheidung des BA.
Bedauerlich, dass ich da keine andere Aussage machen kann, aber es könnte ja
sein, dass sie mit einer Nachfrage noch irgend einen Hinweis haben, den das BA
und ich übersehen haben.
Herr Hehmke:
Eine
Nachfrage ausgehend von der Diskussion im Rahmen der letzten BVV und unter der
Vorraussetzung oder mit dem Hintergrund, dass sie Herr Dr. Schulz da kritisiert
haben, eine möglichst schmale Brücke, möchte ich nochmals die Nachfrage
stellen, wieso sie, das waren ihre Aussagen beim letzten mal, insgesamt Mittel
in Höhe von 13 Mio € beantragt haben für eine Brücke, die für Fußgänger
und Radfahrer vorgesehen ist oder ob in diesem Zusammenhang daran gedacht war,
mehrere Fußgänger oder Radspuren dann in dem falle einzurichten auf einer sehr
breiten Brücke.
Dr.
Schulz:
Zu diesem
Zeitpunkt gab es keine Brückenplanung und wir haben auch keine Brückenfachleute
in der Abteilung. Das dürfte glaube ich auch überall rum gesprochen haben und
aus dem Grunde haben wir einen Ansatz da rein geschrieben, Das war in Anlehnung
an Brückenbau, die bekannt sind und wo wir wussten, die kosten soviel - d er
Anhalter... von dem wir die Kosten kennen und ähnliche, die ja einen festen
Bauteil hatte und stellte keine Durchdringung der Planung dar, das gab es
nicht, es war aber der versuch, frühzeitig einen Förderprogrammplatz zu
bekommen. Wir wissen, dass bei einer grundsätzlichen Zustimmung dann noch
weitere Präzisierungen erfolgen, das ist etwas, was in anderen Bezirken machen
und häufig auch Erfolg hat.
Herr
Teschendorf:
Geh ich
denn Recht in der Annahme, dass das BA die BVV in aller Form dabei unterstützen
wird, eben genau diese Nutzungsart nach BVV Beschluss bei der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung einzufordern.
Dr.
Schulz:
Aber
selbstverständlich und sie werden das aber nicht böse reden im Nachgang, dass
ich dann für eine Fahrbahnbreite für einen Einrichtungsverkehr dann plädieren
werde.
Herr
Schüßler:
Herr
Bürgermeister, sie haben ja In der letzten BVV zurecht festgestellt, dass ich
nicht Mitglied des Stadtplanungsauschusses bin und daraus abgeleitet, dass
meine Sachkenntnis in diesen Fragen nicht so ganz weit entwickelt ist. Ich
würde ihnen jetzt auch nicht so gerne widersprechen wollen. Mich würde aber
auch noch mal die Frage interessieren, was denn das BA dazu gebracht hat, die
Formulierung rein zu schreiben, die vielleicht durch den Antrag korrigiert
werden soll.
Dr.
Schulz:
Ich kann
ihnen das jetzt nicht im Detail sagen, wie sich das in der Stadtplanung als
Thema entwickelt hat. Wir hatten mitgebracht den Diskussionsstand, dass eine
Querung über die Spree noch gemacht werden soll und ich kann ihnen jetzt nicht
sagen, wie die stadtplanerische Entscheidung dann gefallen ist. Das ist ein
ziemlich dickes Papier. Ich könnte ihnen jetzt auch nicht von jedem Wort sagen,
ob das sozusagen auch mit mir abgestimmt worden ist. Insoweit ist das eine
Darstellung gewesen der BEP, möglicherweise auch eine Fortschreibung. Ich kann
das in dem Moment nicht sagen. Wichtig ist ja, dass viele Stellen in der BEP
politische Diskussionen darstellen, dann .... – kein Bandmitschnitt -