Drucksache - DS/0425/III  

 
 
Betreff: Bürgerbegehren der Initiative "Mediaspree versenken"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Hehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
19.09.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 18.09.2007 PDF-Dokument
2. Version vom 21.09.2007 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Hält es das Bezirksamt für wahrscheinlich, dass im Falle eines Erfolges des o.g. Bürgerbegehrens Schadensersatzansprüche in Höhe von 165 Millionen Euro oder mehr von Grundstückseigentümern gegenüber dem Bezirksamt geltend gemacht werden können?
  2. Unter welchen Voraussetzungen könnten diese Ansprüche geltend gemacht werden?
  3. Würde ein Erfolg des o.g. Begehrens auch Auswirkungen auf Flächen haben, für die bereits Baurecht (beschlossener B-Plan) besteht?
  4. Würde sich ein Erfolg eventuell sogar auf Bauvorhaben auswirken, für die bereits eine Baugenehmigung besteht?

 

Dr. Schulz:

Zu 1: Ja, lassen sie mich einige präzisierende Bemerkungen dazu machen. Grundsätzlich hat der Bürgerbescheid nach dem § 45 abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz im rahmender Bauleitplanung lediglich ersuchende Wirkung. Bei einem Erfolg des Bürgerentscheids hat er dann nach § 47 Abs. 3 die Rechtswirkung eines ersuchendes Beschlusses der BVV. Das bedeutet, dass das BA, würde es, mit BA meine ich jetzt das eigentliche BA und die BVV – würde es diesen erfolgreichen Bürgerentscheid nachkommen, müssten rechtlich eigenständige Beschlüsse gefasst werden durch das BA, also durch BA und BVV über die Aufstellung und Durchführung von enstpr. B-Planänderungsverfahren. Würde das BA in Friedrichshain-Kreuzberg solche Änderungsverfahren durchführen und beschließen, dann können von den Grundstückseigentümern Ersatzforderungen entspr. § 39 Baugsetzbuch geltend gemacht werden, da in das Städtebaurecht eingegriffen wird. Zu 2: erste Teilfrage: Die Ansprüche können von den Eigentümern geltend gemacht werden, sobald das bisher bestehende Baurecht rechtswirksam beseitigt wird, d.h. spätestens zu dem Zeitpunkt, wo wir über das Bebauungsplanänderungsverfahren in die Festsetzungsbeschlüsse gehen. Das Bürgerbegehren bezieht sich dabei ausdrücklich auch auf alle Neubauten unabhängig davon, ob B-Pläne existieren oder nicht. Bestehe de B-Pläne sollen nun geändert werden und der Bezug auf festgesetzte Hochhäuser in dem Text des Bürgerbegehrens sollen dann herab ...werden. Zu 3: Nein, bereits erteilte Baugenehmigungen, Bauvorbescheide genießen Bestandsschutz und setzen sich gegenüber späteren Änderungen durch B-Pläne durch. Zu 4: Ja. Zu 5: Ja, das ist naheliegend, weil wir gemäß § 45, Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz als BA angehalten sind, zum Text des Bürgerbegehrens eine enstpr. Kostenschätzung hinsichtlich der Auswirkung, auch der finanziellen Auswirkung des Bürgerbegehrens bei Umsetzung beizufügen. Eine ganz grobe Aufschlüsselung, weil ich jetzt hier im Rahmen der mdl. Anfrage nicht zulange in die Beantwortung gehe will. Wenn man den Komplex Ausschluss der Neubebauung heranzieht, dann würden wir hier zu betrachten haben eine Baulandfläche von rund 224 000 m2 und das würde bei Übernahme der Grundstücke durch die Eigentümer auf eine Größenordnung von 122 Mio € kommen. Der 2. Themenkomplex ist der Ausschluss von neuen Hochhäusern, bezogen auf die Höhen von 22 m. Das betrifft insb. die festgesetzten B-Pläne V-3 und V-83, also insb. dann im Anschutzgeländebereich, aber auch im festgesetzten B-Plan zum Postareal Pariser Kommune. Davon ist betroffen eine Baulandfläche von rund 146000 m2. Wenn man die dortige durchschnittliche GFZ von 5 auf 3,4 reduzieren würde und das enstpr. dann verknüpft mit den bodenrichtwerten, dann kommt eine Bodenwertminderung von rund 31 Mio zusammen . Mit zu betrachten dabei ist ein 3. Komplex. Wir haben ja, bezogen auf die städtebauliche Planung städtebauliche Verträge beschlossen, die in einem erheblichen Umfang finanzielle Mittel dem BA zur Verfügung gestellt haben, damit wir nicht für ...etwas tun, sondern nachhaltig und dauerhaft öffentliche Grünanlagen herrichten und den Grunderwerb für diese Grünanlagen machen können und das ist, wenn man die verschiedenen städtebaulichen Verträge mit diesem Inhalt zusammen nimmt, dass betrifft insb. den Ostgüterbahnhof, Postbahnhof, Columbushaus aber auch das BSR Gelände an der Holzmarktstraße in der Größenordnung von rund11,3 Mio €. Nur dass sie mal eine Addition auf diese rund 165 Mio +/- kommen.

 

Herr Hehmke:

Gibt es denn schon eine Gesprächssituation auf  Landesebene, sprich mit dem Senat, um sozusagen abzuklären, wie denn in einem solchen Falle, der nach meiner Auffassung hoffentlich nicht eintritt, verfahren werden müsste aufgrund dieser erheblichen Kosten, die da noch sind und auf den Bezirk zukommen würden.

 

Dr. Schulz:

Zum einen sind die MitarbeiterInnen, auch die Senatsbaudirektorin von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung informiert – persönlich – da wird sicherlich ein weiterer Gesprächszusammenhang bestehen bleiben. Der 2. Punkt ist, dass natürlich alle Eigentümer, Großmieter und Entwickler ebenfalls informiert worden sind einschl. mit einer Information für unseren Baujuristen, aber zu dem Kern ihrer Frage, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht natürlich im Moment keine Notwendigkeit des Eingreifens. Ich erwähnte ja schon, dass hinsichtlich der Bauleitplanung Bürgerbegehren, Bürgerbescheide ersuchende Wirkung haben und damit das in ihrem Händen liegt, ob sie dem Ersuchen in Gänze oder im Anteil oder überhaupt nicht nachkommen. Das wird dann sicherlich eine Diskussion sein, die wir uns gemeinsam stellen müssen und davon wird dann abhängig sein, ob möglicherweise dann die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die gesamtstädtische Bedeutung des Areals zu erkennen vermag und dann die Zuständigkeitsfrage stellt, aber letztendlich ist das verbunden mit einer Entscheidung, die hier dann zu diskutieren und zu finden ist entspr. Dem Ausgang des Bürgerbegehrens.   

              

 
 

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