Wahl zum Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und besteht aus 16 Bundesländern. Der Bundestag hat seinen Sitz in Berlin und wird alle 4 Jahre neu gewählt. Die Abgeordneten werden vom deutschen Volk gewählt.

Der Bundestag entscheidet über Fragen die für Deutschland wichtig sind, wie z.B. über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundestages ist die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.

Wer darf Wählen?

Sie dürfen wählen, wenn
  • Sie mindestens 18 Jahre alt sind,
  • Sie deutscher Staatsbürger sind,
  • Ihnen das Wahlrecht nicht durch ein Gericht entzogen wurde und
  • Sie mindestens 3 Monate in Berlin wohnen.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, dann sind Sie im Wählerverzeichnis des Wohnortes eingetragen und können Ihr Wahlrecht ausüben.

Wer darf nicht wählen?

Sie dürfen nicht wählen,wenn
  • Sie infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzten.

Wer wählen darf, bekommt eine Wahlbenachrichtigung per Post

Sie wählen den Deutschen Bundestag mit zwei Stimmen:
  • Mit der ersten Stimme wählen Sie einen Kandidaten; eine Person aus Ihrem Wahlkreis. Das ist die Erststimme.
  • Mit der zweiten Stimme wählen Sie eine Partei. Das ist die Zweitstimme.

Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen Bundestag

Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Diese verteilen sich auf 16 Bundesländer.

Berlin ist in 12 Wahlkreise (Wahlkreis 75 bis 86) aufgeteilt.

Zu dem Wahlkreis “083 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost” gehören:

  • Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
  • vom Bezirk Pankow das Gebiet östlich der Straßenmitte Prenzlauer Allee und südlich der Straßenmitte Lehderstraße und Gürtelstraße sowie des Jüdischen Friedhofs

Die örtliche Abgrenzung der Wahlkreise und Stimmbezirke wird durch die Bezirke vorgenommen.

Weitere Informationen zur Wahl des Deutschen Bundestages finden Sie auf folgenden Seiten: