Kontrolle von Lebensmittelbetrieben in Friedrichshain-Kreuzberg

Pressemitteilung Nr. 1 vom 08.01.2019

Ende des vergangenen Jahres gab es einige Berichterstattungen zu den Lebensmittelbetrieben in Friedrichshain-Kreuzberg. Hierfür ist die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes zuständig.
Sieben Lebensmittelkontrolleur*innen und zwei Tierärzt*innen verantworten die Kontrollen von aktuell rund 5.500 Betrieben.

Das Bezirksamt hat einige Fragen zum Thema „Kontrollen der Lebensmittelsicherheit“ zusammengestellt:

Was genau passiert bei einer solchen Kontrolle?
Unsere Kontrolleure*innen überprüfen den Betrieb auf Grundlage eines berlineinheitlichen Risikoschemas unangekündigt (sogenannte „Plankontrollen“).
Die Kontrolldauer beträgt (je nach Betriebsgröße und Aufwand) im Durchschnitt zwei Stunden. Kontrolliert werden neben der Betriebshygiene u.a. die Kennzeichnung sowie Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel, die räumlichen Gegebenheiten, die Ausstattung der Räume, die Fachkenntnisse des Personals.

Laut Gesetzgebung sollen Lebensmittelbetriebe die Anforderungen an die Lebensmittelhygiene durch ein eigenes Eigenkontrollsystem sicherstellen. Zweck der Kontrollen durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sind laut EU-Vorgabe die Überprüfung der Wirksamkeit der Eigenkontrolle der Betriebe.

Wie häufig wird ein Betrieb kontrolliert?
Die Kontrollfrequenz für die Plankontrollen ergibt sich aus verschiedenen Risikofaktoren. Die Kontrollfrequenz kann so zwischen wöchentlich und drei Jahren liegen.

Was ist eine Nachkontrolle?
Der Begriff Nachkontrolle ist nicht definiert. Es gibt vielfältige Gründe, warum eine Nachkontrolle durchgeführt wird. Dies können etwa hygienische oder bauliche Mängel, Mängel in der Ausstattung der Räume, fehlende oder unvollständige Dokumente (z.B. Eigenkontrollunterlagen, Lieferscheine) sowie Kennzeichnungsmängel sein.

Was ist an den Lebensmittelbetrieben hier im „Szenebezirk“ besonders?
Viele der Inhaber*innen und Mitarbeiter*innen der Betriebe in Friedrichshain-Kreuzberg sind Quereinsteiger*innen, die vorher nicht mit Lebensmitteln gearbeitet haben. Daher fehlen ihnen oftmals wichtige Fachkenntnisse im korrekten Umgang mit Lebensmitteln. Es mangelt beispielsweise an Wissen über relevante Gesetze und Regelungen. Damit einher geht häufig ein nicht vorgesehener, erhöhter Beratungsaufwand durch unsere Veterinär- und Lebensmittelaufsicht.

Eine weitere Besonderheit ist die hohe Fluktuation der Betreiber*innen. Während Gewerbemietverträge früher meist über mehrere Jahre abgeschlossen wurden, haben einige Lebensmittelbetriebe heutzutage mehrmals im Jahr neue Betreiber*innen.

Welche Kontrollen gibt es?
Zusätzlich zu den regelmäßigen Kontrollen werden von den Kontrolleur*innen auch Nachkontrollen, Schwerpunktkontrollen, Beschwerdekontrollen und Transportkontrollen durchgeführt.

Was können Neueinsteiger*innen/Quereinsteiger*innen tun, um Fehler zu vermeiden?
Vor Eröffnung eines Lebensmittelbetriebes sollte sich der/die Betreiber*in umfassend informieren und beraten lassen. Hilfestellung dabei geben z.B. Merkblätter, Schulungen und Beratungen durch Sachverständige, bereits in der Planungsphase. Vor der Betriebseröffnung ist eine Abnahmekontrolle sinnvoll.
Dadurch könnten Mängel, wie beispielsweise fehlende Waschbecken, Mängel in der Raumaufteilung oder ähnliches, im Vorfeld vermieden werden, die nach Eröffnung des Gewerbes meist deutlich schwieriger und mit höherem Kostenaufwand zu beheben sind.

Ansprechpartnerin
Sara Lühmann
Pressesprecherin

Telefon: (030) 90298-2843