Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz,
Liegenschaften und Grünflächen empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine wirksame Kontrolle bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab 2022 sicherzustellen. Dazu sind dem zuständigen BVV-Ausschuss die bisherigen Aktivitäten des Bezirksamts zur Kontrolle und Umsetzung des GEG im Bezirk zu erläutern und im Bezirkshaushalt 2022/23 entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen für eine Weiterentwicklung dieser Maßnahmen vorzulegen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2022 zu berichten.