Drucksache - 1934/5  

 
 
Betreff: Zustand der Kleingewässer im Bezirk verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Wapler/Drews/Centgraf 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.04.2021 
56. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
21.09.2021 
55. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen vertagt   
19.10.2021 
56. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.11.2021 
2. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
VzK

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, ein Konzept zur Verbesserung des Zustands der Kleinge­wässer im Bezirk zu entwickeln. Aus einer vom BUND vorgelegten Studie soll eine Priorisierung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands dieser Gewässer vorgenommen werden. Der bezirkliche Kleingewässerbericht über den ökologischen Zustand dieser Gewässer soll entsprechend Auskunft geben über

 

  • den Wasserhaushalt
  • Verlandungstendenzen
  • mögliche Biotopverluste
  • den Fisch- und Amphibienbesatz
  • den Zustand des Uferumfeld als Lebensbereich der Fauna und Flora
  • die Vernetzung mit anderen Gewässern und mit Grünzügen.

 

Als Ergebnis sollen Vorschläge für Entwicklungsmaßnahmen vorgestellt und perspektivisch umgesetzt werden, da aufgrund der europäischen Wasserrahmenrichtlinie der Bezirk als zuständige Behörde verpflichtet ist, einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes der Kleingewässer entgegen zu wirken.

 

Der BVV ist bis zum 31. März 2022 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in zwei Beschlüssen zur Erfassung und Entwicklung von Feuchtgebieten/Kleingewässern im Bezirk aufgefordert. In DS-Nr. 1934/5 wird die Erhebung und Analyse, limnologischer und ökologischer Daten, die Bewertung des Zustands von Kleingewässern, sowie die Formulierung von Entwicklungsmaßnahmen empfohlen. In DS-Nr. 1891/5 wird im Wesentlichen ein Bericht zu Zustand und Entwicklung von „Feuchtgebieten“ verlangt. Weitere Hinweise zur Entwicklung von Kleingewässern ergeben sich aus dem Beschluss des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege vom 19.01.2022 „Berliner Kleingewässer in Gefahr – Regenwasser versiegelter Flächen und Dächer zur Stabilisierung des Wasserhaushalts nutzen“. Dieser geht inhaltlich noch über die BVV-Beschlüsse hinaus, indem er auf die Berücksichtigung von Regenwasserpotenzialen (z. B. von Dachflächen) zur Speisung von Gewässern und der Formulierung hydrologischer und ökologischer Grundsätze auch für künstliche Gewässer (z. B. Retentionsbecken) abzielt.

Es ist aus Sicht des Bezirksamtes sinnvoll, die Aufträge aus den BVV-Beschlüssen und die Empfehlungen des Beschlusses des Sachverständigenbeirates in einem Gesamtkonzept zu berücksichtigen. Es sind jedoch im Hinblick auf die Erstellung eines solchen Konzeptes folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

  • Daten zu „Feuchtgebieten“ oder Kleingewässern liegen nur in unzureichendem Maße vor, weshalb umfangreiche und kostenintensive Bestandsaufnahmen notwendig sind
  • Die Zuständigkeit für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung liegt nicht in allen Fällen im Bezirk
  • Die Gewässer in Charlottenburg-Wilmersdorf weisen recht unterschiedliche Charakteristika auf, insbesondere die Gewässer der Grunewaldseenkette sollten getrennt von den anderen Gewässern betrachtet werden
  • Für einige Gewässer (Lietzensee, Fennsee, Jungfernheideteich) werden derzeit Maßnahmen durchgeführt oder sind konkret beabsichtigt, weshalb ein Konzept für diese Gewässer zunächst nachrangig ist
  • Aufgrund neuer Technologien der Erfassung von Gewässern, der besonderen Problematik der Gewässerbelastung urbaner Gewässer und aktuellen Anforderungen durch die Klimaanpassung müssen bei Bestandsaufnahme wie bei Zielplanung neue Wege beschritten werden; hierdurch bedingt liegen nur geringe Vorerfahrungen vor, weshalb es sinnvoll ist, ein Konzept nicht für alle Gewässer gleichzeitig zu erarbeiten.

 

Aus diesen Gründen hat das Bezirksamt zunächst für fünf Gewässer 2. Ordnung ein Erhaltungs- und Entwicklungskonzept in Auftrag gegeben. Hierbei handelt es sich um den Brixplatzteich [2.236 m²], Murellenteich [6.952 m²], Ruhwaldteich [1.230 m²], Sausuhlensee [9.883 m²] und den Teich an der Sensburger Allee [862 m²].

 

Das Konzept umfasst:

  • eine umfangreiche Untersuchung des Gewässerzustands einschließlich der Uferböschung (Gewässermorphologie, Bilanzierung des Seewasserhaushaltes, chemische Parameter, insbesondere Phosphat und Stickstoff, Sedimenteigenschaften, Makrophytenstruktur, Biotopkartierung etc.),
  • eine Bewertung des Zustands sowie
  • eine Bewertung im Hinblick auf die Erfüllung unterschiedlicher Funktionen (Biotopschutz, Erholungsangebot, Regenwasseraufnahme etc.) sowie
  • die Abschätzung des Entwicklungspotenzials und die Formulierung möglicher Maßnahmen. Über die Formulierung von Zielen und Maßnahmen über die fünf Kleingewässer hinaus wird auch das Potenzial für dier die Schaffung von (Kleinst-) Gewässerflächen im Bezirk ermittelt.

 

Für das Kleingewässerkonzept wurden zwei Büros für Wasseranalysen und Gewässerökologie gewonnen. Die Vermessung und fotografische Dokumentation der Gewässer wird durch die Fa. RiverDynamics durchgeführt, nach eigenen Angaben Deutschlands erster Dienstleister, der (fast) ausschließlich mit „unbemannten“ Vermessungssystemen Gewässerdaten erhebt. Mit der Ermittlung des Gewässerzustands und Vorbereitung eines Sanierungskonzeptes für die fünf ausgewählten Gewässer wurde das Büro AKUT Umweltschutz Ingenieure Burkard und Partner beauftragt.

 

Diese fünf Gewässer sind in der vom BUND (Kleingewässerreport 2023) veröffentlichten Untersuchung enthalten. Die Untersuchungen werden gegen Ende 2024 abgeschlossen sein. Es ist langfristiges Ziel, basierend auf den Erfahrungen des Kleingewässerkonzeptes für die fünf ausgewählten Seen eine Strategie für weitere Gewässer und ggf. Feuchtbiotope (Sümpfe, Nasswiesen, Regenwassermulden, künstliche Gewässer) zu entwickeln. Weiterhin sollen für die untersuchten Gewässer konkretere Pflege- und Entwicklungskonzepte erarbeitet werden, soweit sich dies als erforderlich herausstellt. Hierbei können insbesondere faunistische Gesichtspunkte (z. B. Amphibien, Libellen, Wasserkäfer) verstärkt einbezogen werden. Dies alles steht jedoch unter dem Vorbehalt der personellen und finanziellen Ressourcen.

 

Derzeit stehen die Abwicklung der Fördervorhaben am Lietzensee und Jungfernheideteich im Mittelpunkt der gewässerbezogenen Tätigkeiten des Umwelt- und Naturschutzamtes; dazu kommt die Weiterführung der Arbeiten bei der (Teil-) Sanierung des Fennsees. Erheblicher Handlungsbedarf wird seitens des Amtes auch bei der angestrebten Ertüchtigung des Forckenbeckbeckens und der Verbesserung der Gewässerqualität in der gesamten Grunewaldseenkette gesehen. 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Es wird über den Fortgang in der Angelegenheit unaufgefordert – insbesondere im zuständigen Ausschuss -berichten.

 

 

 

Kirsten Bauch Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat

 

 
 

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