Auszug - Bodenversiegelung durch Dach- und/oder Fassadenbegrünung ausgleichen
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BV Dr. Murach erkundigt sich nach einem Korrekturvorschlag für eine bessere Formulierung.
BV Drews macht für die Grünen den Vorschlag und liest diesen vor: „weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert dem Berliner Senat unverzüglich mit der novellierten Bauordnung die Regelung zur Dach- und Fassadenbegrünung bei Neubauten und größeren Umbauten zu verabschieden“. Wenn dem Zusatz stattgegeben werde, würden die Grünen gerne beitreten. Sie schlägt als Berichtszeitraum den 28.02.22 vor.
BV Dr. Seyfert ist die Formulierung zu vage.
BD Schmitt würde vor dem Wort Grundfläche das Wort „mindestens“ einfügen. Er findet auch, dass die Formulierung überdacht werden müsse. BV Drews liest einen neuen Vorschlag vor: „Das Bezirksamt wird aufgefordert innerhalb der Bauberatung mit den jeweiligen Bauherren das Ziel einer Dach-und/oder Fassadenbegrünung zu erreichen, die mindestens der Grundfläche des Gebäudes entspricht“.
BV Dr. Timper findet die Formulierung immer noch nicht gut. BV Drews erkundigt sich nach einer besseren Formulierung. BD Schmitt antwortet, dass ein Ziel nur angestrebt aber nicht aufgegeben werden könne.
BV Drews liest erneut vor: „das BA wird aufgefordert, innerhalb der Bauberatung mit den jeweiligen Bauherren das Ziel zu verfolgen, eine Dach-und/oder Fassadenbegrünung zu erreichen, die mindestens der Grundfläche des Gebäudes entspricht“. Beitritt: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, innerhalb der Bauberatung mit dem jeweiligen Bauherren das Ziel einer Dach- und/oder Fassadenbegrünung zu erreichen, die mindestens der Grundfläche des Gebäudes entspricht.
Weiterhin fordert das Bezirksamt den Berliner Senat auf, unverzüglich mit der novellierten Bauordnung die Regelungen zur Dach- und/oder Fassadenbegrünung bei Neubauten und größeren Umbauten zu verabschieden.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, innerhalb der Bauberatung mit dem jeweiligen Bauherrn zu Vereinbarungen zu kommen, deren Ziel eine Dach- und/ oder Fassadenbegrünung ist, die der Grundfläche des Gebäudes entspricht.
Der BVV ist bis zum 31.08.2021 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 1 |
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