Beitritt: Fraktion DIE LINKE
Der Ausschuss für Bürgerdienste,
Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, neben der allgemeinen Verlinkung zum Portal mietendeckel.berlin.de den Bürger*innen das Formular der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Überprüfung der zulässigen Miethöhe (BauWohn 700 und 701) deutlich sichtbar auf seinen Internetseiten zur Verfügung zu stellen. Der Link zum Formular ist mit dem Hinweis zu versehen, dass
- das Bezirksamt die Einhaltung der Vorschriften des Mietendeckels überwacht und Meldungen über Verstöße nachgeht,
- das Bezirksamt für die Verfolgung des Auskunftsanspruchs gegenüber der*dem Vermieter*in zuständig ist und
- die Mitarbeiter*innen des Bezirksamts ggf. Zwangsmaßnahmen einleiten, um die zulässige Miethöhe durchzusetzen und Geldbußen verhängen.
Auf die Erreichbarkeit des Wohnungsamts über das Bürger*innentelefon und per E-Mail ist gesondert hinzuweisen. Dabei soll an gleicher Stelle auch über das Angebot der kostenlosen Mietenberatung informiert werden.
Der BVV ist bis zum 31. März 2021 zu berichten.