Der Ausschuss für Haushalt, Personal,
Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie
und Gender Mainstreaming empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, Steuerprüfungen und die Anzahl der Außenprüfungen des Finanzamts von Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften (von mehr als 500.000,00 Euro pro Jahr) auszuweiten. Die zur Steuerprüfung notwendige Anforderung von Unterlagen sowie Außenprüfungen sollen dabei grundsätzlich bei allen Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften in einem regelmäßigen Prüfungsintervall erfolgen, mindestens aber innerhalb von drei Jahren.
Zur Ausweitung der Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Steuerprüfung sind entsprechende strukturelle und insbesondere personelle Voraussetzungen in den Finanzämtern zu schaffen.
Der BVV ist bis zum 31. Oktober 2018 zu berichten.