Drucksache - 1083/5  

 
 
Betreff: Straßengrün erhalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Förschler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.03.2019 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
16.04.2019 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.05.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16.05.2019 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, in der Meerscheidtstraße zwischen Kaiserdamm und Fredericiastraße den gefällten Straßenbaum vor der Hausnummer 12 zu ersetzen sowie auf diesem Straßenabschnitt geeignete Maßnahmen vorzunehmen, um einer Beschädigung der Bäume durch angekettete Fahrräder vorzubeugen.

 

Der BVV ist bis zum 30. Juni 2019 zu berichten. "

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Aus ökonomischen Betrachtungen werden bei einer Überprüfung alle potentiellen Baumscheiben (Status: frei, gefällt, Stubben) in der Meerscheidtstraße überprüft. Die Prüfung der Standorteignung im Kataster und vor Ort wird erst ab August 2019 möglich sein.

 

Sofern mehrere geeignete Pflanzstandorte vom Fachbereich Grünflächen ermittelt werden können, werden diese potentiellen Standorte der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gemeldet, damit diese im Rahmen der Stadtbaumkampagne ab dem Frühjahr 2020 bepflanzt werden können.

 

Mangels einer rechtlichen Grundlage ist das gelegentliche Anschließen von Fahrrädern nicht zu untersagen. Nur wenn die Aufgabe am Besitz eines Fahrrades unübersehbar ist, darf gehandelt werden.

Das mit dem Fahrradabstellanlagenkonzept beauftragte Planungsbüro hat für diesen Straßenabschnitt einen verhältnismäßig hohen Bedarf von ca. 20 Stellplätzen ermittelt. Einem Anschließen von Fahrrädern an die dortigen Bäume kann offensichtlich mit geeigneten Alternativen entgegen gewirkt werden. Daher wird der Standort bei der Umsetzung des Abstellanlagenkonzepts priorisiert.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

 

 


 

 
 

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