Drucksache - 0542/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, keine Mitarbeiter*innen im Bezirksamt auf der Grundlage einer sachgrundlosen Befristung, Leiharbeit oder ungewollter Teilzeit zu beschäftigen. Werden davon Ausnahmen getroffen, sollen die Mitarbeiter*innen mit mindestens 120% des üblichen Bruttostundenlohns entlohnt werden.
Der BVV ist bis zum 30.04.2018 zu berichten.
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