Drucksache - 1084/5
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, Zwangs- und Bußgelder bei Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz zum gesetzlich frühestmöglichen Zeitpunkt festzusetzen. Die Zwangs- und Bußgelder sollen nicht nur festgesetzt, sondern auch vollstreckt werden. Als Ziel soll gelten, dass kurzfristig erreicht wird, dass mindestens 10 Prozent der festgesetzten Zwangs- und Bußgelder auch beigetrieben werden. Dies soll kontinuierlich ausgebaut werden, bis nahe 100 Prozent der festgesetzten Gelder vollstreckt sind. Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten ist im Rahmen des quartalsweisen Berichts zur Zweckentfremdung im Bezirk kontinuierlich zu informieren.
Der BVV ist bis zum 30.04.2019 zu berichten.
Begründung: Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf erhebt nicht nur deutlich weniger Zwangs- und Bußgelder als bspw. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, er hat auch noch eine deutlich niedrigere Quote dabei, welcher Anteil tatsächlich beigetrieben wird. Es ist mit unserem Rechtsverständnis nicht vereinbar, dass Strafen gegen geltende Gesetze nicht mit der nötigen Konsequenz vollstreckt werden. Das ZwVbG muss möglichst hart angewendet werden, um auch präventiv eine abschreckende Wirkung für Investor*innen zu haben.
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