Der Ausschuss für Stadtentwicklung
empfielt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, z.Z. keinen Aufstellungsbeschluss über einen Bebauungsplan das Gebiet Westendallee 77-91 betreffend zu fassen. Vor einer eventuellen Bschlussfassung über einen Aufstellungsbeschluss sind erst einmal die noch offenen Fragen zum Denkmalschutz, der Zuwegung und den von Mieterinnen und Mietern genutzten Kleingärten zu klären.
Begründung:
Die landeseigne Gewobag will auf diesem Standort Studentenwohnung ermöglichen. Dies kann nur im Einvernehmen mit dem Denkmalamt und den Mieterinnen und Mietern, die z.Z. noch gültige Mietverträge für die von Ihnen genutzten Kleingärten haben, gelingen.
Diese Fragen sind nicht vom Bezirksamt zu klären, hier muß die Gewobag aktiv werden, da es sich zum Teil um privatrechtliche Interessen handelt.