Drucksache - 0576/5
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf
"Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Senat öffentliche Orte in Charlottenburg-Wilmersdorf zu benennen, die dauerhaft durch bauliche und gestalterische Maßnahmen gegen vor allem terroristische Angriffe geschützt werden sollten. Die Maßnahmen sollen sich stets ins Stadtbild integrieren und unter Wahrung der notwendigen Geheimhaltung mit den zuständigen Ausschüssen der BVV abgestimmt werden.
Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten."
Das Bezirksamt hat keine originäre Zuständigkeit und keine Kompetenz in der Abwehr terroristischer Gefahren. Folgerichtig beschäftigt sich daher die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit den Gefahren von solchen Anschlägen. Diese hat aufgrund ihrer Expertise mehrere Orte in Berlin identifiziert, bei denen aufgrund der Lage bzw. Nutzung (Veranstaltungen, Fußgängerzonen) ein Zufahrtsschutz oder Überfahrschutz prioritär in Betracht kommt. Der Breitscheidplatz als Ort des Anschlags vom 19. Dezember 2016 stand bzw. steht ganz oben auf der Liste.
Festgehalten werden muss, dass es für die Einrichtung eines Überfahrtschutzes aus Gründen der Terrorabwehr keinen zuständigen BVV-Ausschuss gibt, in dem geheimhaltungsbedürftige Tatsachen behandelt werden könnten. In Betracht kommen Berichte und Diskussionen jedoch über Fragen der Gestaltung, sofern es um deutlich sichtbare Eingriffe geht. Dass sich die zu diesem Zweck getroffenen Maßnahmen in das Stadtbild einfügen müssen, muss regelmäßig bereits im Genehmigungsverfahren beachtet werden. Dies gilt vor allem für den Breitscheidplatz, der in einem Denkmalbereich liegt. Hierzu wird gesondert zu Drucksache 1545/5 berichtet.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Kirstin Bauch Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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