Drucksache - 0576/5  

 
 
Betreff: Schutz des öffentlichen Raums durch „eingebaute Sicherheit“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Heyne/Recke 
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.01.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beratung
10.10.2018 
19. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beratung
14.02.2018 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen vertagt   
14.03.2018 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.10.2018 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf
hat in ihrer Sitzung am 18.10.2018 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Senat öffentliche Orte in Charlottenburg-Wilmersdorf zu benennen, die dauerhaft durch bauliche und gestalterische Maßnahmen gegen vor allem terroristische Angriffe geschützt werden sollten. Die Maßnahmen sollen sich stets ins Stadtbild integrieren und unter Wahrung der notwendigen Geheimhaltung mit den zuständigen Ausschüssen der BVV abgestimmt werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten."


Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

Das Bezirksamt hat keine originäre Zuständigkeit und keine Kompetenz in der Abwehr terroristischer Gefahren. Folgerichtig beschäftigt sich daher die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit den Gefahren von solchen Anschlägen. Diese hat aufgrund ihrer Expertise mehrere Orte in Berlin identifiziert, bei denen aufgrund der Lage bzw. Nutzung (Veranstaltungen, Fußgängerzonen) ein Zufahrtsschutz oder Überfahrschutz prioritär in Betracht kommt. Der Breitscheidplatz als Ort des Anschlags vom 19. Dezember 2016 stand bzw. steht ganz oben auf der Liste.

 

Festgehalten werden muss, dass es für die Einrichtung eines Überfahrtschutzes aus Gründen der Terrorabwehr keinen zuständigen BVV-Ausschuss gibt, in dem geheimhaltungsbedürftige Tatsachen behandelt werden könnten. In Betracht kommen Berichte und Diskussionen jedoch über Fragen der Gestaltung, sofern es um deutlich sichtbare Eingriffe geht. Dass sich die zu diesem Zweck getroffenen Maßnahmen in das Stadtbild einfügen müssen, muss regelmäßig bereits im Genehmigungsverfahren beachtet werden. Dies gilt vor allem für den Breitscheidplatz, der in einem Denkmalbereich liegt. Hierzu wird gesondert zu Drucksache 1545/5 berichtet.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Kirstin Bauch Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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