Drucksache - 0891/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.11.2018 auf DS-Nr. 0891/5 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss für die Ausweisung der Planungsräume 15 („Schlossgarten“), 16 („Klausenerplatz“), 17 („Schloßstraße“) und 25 („Amtsgerichtsplatz“) als Erhaltungsgebiet „Klausenerplatz“ zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zu fassen und anschließend alle notwendigen rechtlichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, die eine sachgerechte Bearbeitung gewährleisten.
Das Erhaltungsgebiet (zur Erhaltung der Wohnbevölkerung) „Klausenerplatz“ soll nördlich und westlich durch den S-Bahn-Ring, den Kaiserdamm, Witzlebenplatz, Witzlebenstraße und Suarezstraße, südlich und östlich durch die Stadtbahn, die Kaiser-Friedrich-Straße, Luisenplatz und die Spree begrenzt werden. Östlich angrenzend liegen bereits die Erhaltungsgebiete „Mierendorff-Insel“ und „Gierkeplatz“."
Milieuschutzgebiet
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 auf DS-Nr. 0299/5 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird gebeten für das Gebiet um den Klausenerplatz zwischen Kaiser-Friedrich-Straße, Kaiserdamm und S-Bahn-Ring einschließlich des Gebiets zwischen Schlosspark und S-Bahn-Ring (Pulsstraße/Mollwitzstraße/Heubnerweg) sowie um den Amtsgerichtsplatz unverzüglich die Ausweisung als Milieuschutzgebiet vorzubereiten."
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Das Bezirksamt hat am 18. Dezember 2018 den Aufstellungsbeschluss für das Gebiet „Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“ in der Abgrenzung der in der Drucksache genannten Planungsräume gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt von Berlin Nr. 4 am 25. Januar 2019 bekannt gegeben. Das Gebiet liegt innerhalb des S-Bahnrings und ist Bestandteil der Untersuchungskulisse des Grobscreenings, das vom Bezirksamt in Auftrag gegeben wurde. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Sommer 2019 vorliegen. Je nach Ergebnis der Untersuchung kann eine Änderung der Gebietsabgrenzung begründet sein. Wird das Gebiet (vollumfänglich oder in modifizierter Abgrenzung) als Verdachtsgebiet identifiziert, sind weitere vertiefende sozialräumliche Untersuchungen notwendig, um den rechtskräftigen Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung zu begründen. Es ist vorgesehen, die notwendigen Verfahrensschritte bis zum Jahresende 2019 abzuschließen.
Das Bezirksamt bittet, die Beschlüsse damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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