Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der bei Anträgen auf Baugenehmigungen abzugebende Statistikbogen ergänzt wird um die Anzahl der ggf. abzureißenden Wohneinheiten.
Der Stadtentwicklungsausschuss ist in geeigneter Weise zeitnah zu informieren.
Der BVV ist bis zum 30.06.2016 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird gebeten, die regelmäßig im Ausschuss für Stadtentwicklung verteilte Liste der Befreiungen um den bei den benannten Befreiungen betroffenen Abriss von Wohneinheiten zu ergänzen. Dabei soll jeweils die Zahl der von einem Abriss betroffenen Wohneinheiten aufgeführt werden. Des Weiteren ist die Befreiungsliste dem Protokoll beizufügen und im Internet zu veröffentlichen.
Der BVV ist bis zum 30.04.2015 zu berichten.