Auszug - Temporärer Sonderausschuss zur Untersuchung des Baugenehmigungsverfahrens Seesener Straße 40-47  

 
 
83. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 09.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1425/4 Temporärer Sonderausschuss zur Untersuchung des Baugenehmigungsverfahrens Seesener Straße 40-47
neu: Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses zum Baugenehmigungsverfahren Seesener Straße 40-47
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90/Grüne (fraktionslos) /CDU/Piraten 
Verfasser:Rouhani/Klose/Pabst 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Rouhani wirbt für ihren Antrag, weil es ohne Akteneinsicht niemals Informationen vom Bezirksamt darüber gegeben hätte, wie es zur Befreiung und zur Entscheidung bezüglich der Kindertagesstätte gekommen war. Letzteres wurde vom Bezirksamt überspielt, weil eine Stellungnahme des Straßen- und Grünflächenamtes ausdrücklich auf die nicht mögliche Realisierbarkeit einer Kindertagesstätte hinweise. Herr Herz schlägt vor, den Antrag zu ändern, weil es für einen Sonderausschuss nicht genug Informationen gebe. Inhaltlich sollte das Vorhaben aber betrachtet werden, daher sollte statt eines Untersuchungsausschusses eine Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses geben, was von der Antragstellerin übernommen wird und auch in die Überschrift einfließt. Herr Schlosser erklärt den Beitritt seiner Fraktion. Wozu es dann aber eines Antrages bedürfe, wenn doch eine Sondersitzung formlos vereinbar wäre, fragt Frau Schmitt-Schmelz. An die beiden Großen Anfragen in der Sitzung der BVV vom 19. November 2015 erinnert Herr Schulte. Darin wurden alle Punkte erläutert, ebenso wie in der Einwohnerversammlung. Der Antrag unterstelle im Übrigen auch, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtentwicklungsamtes falsch gearbeitet hätten. Falschaussagen würden wiederholt auch bezüglich der Grünflächen und des Kindertagesstättenbaus in die Welt gesetzt, obwohl sie bereits mehrfach klargestellt wurden. Ein Mehrwert darin, all das nochmal zu tun, sei nicht erkennbar. Dadurch, dass die Forderung nach einem temporären Sonderausschuss bereits aus dem Antrag gestrichen sei, sei dieser auch nicht mehr anklagend, so Herr Herz. Dagegen sei es weiter fragwürdig, suggerieren zu wollen, dass das Verfahren das normalste der Welt gewesen sei. Als Drohung sei es aufzufassen, dass aus dem Antrag heraus eine Unterstellung gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtentwicklungsamtes entstehen würde. Auch die Begründung des Antrages drücke nur das aus, was bisher alle gesagt hätten. Herr Häntsch stellt die Aufgabe des Ausschusses und der BVV dar, das Bezirksamt zu kontrollieren. Das Ergebnis sei jedoch auch im vorliegenden Antrag offen, eine eigene Sitzung zur Seesener Straße wäre angebracht. Herr Gusy zeigt sich irritiert, weil sonst Redebedarf beim Vorsitzenden angemeldet und von ihm auf die Tagesordnung gesetzt werde. Eine eigene Sitzung dazu sei fehl am Platze, Schaufensteranträge seien abzulehnen. Frau Pinkvoß-Müller sieht in einem solchen Antrag auch einen Misstrauensantrag dem Vorsitzenden gegenüber, wäre er denn ohne solchen Antrag nicht in der Lage, einen Tagesordnungspunkt oder eine Sitzung dazu zu machen. Herr Häntsch stellt diesbezüglich klar, dass eine Sondersitzung von den Fraktionen zu beantragen und im Vorfeld zu besprechen sei. Nachdem die CDU-Fraktion ihren Beitritt erklärte, wird der Antrag mit 6:9:0 Stimmen abgelehnt und ihm die Dringlichkeit zuerkannt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

Ursprungstext:

Die BVV nutzt eine Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses, um das Baugenehmigungsverfahren zur Seesener Straße 40-47 genauer zu untersuchen.

Hierbei interessiert die BVV insbesondere

-          die Entstehung der beiden, die Baugenehmigung begleitenden öffentlich-rechtlichen Verträge: der (Teil-)Ablösevertrag bezüglich der Kinderspielplatzfläche sowie der Städtebauliche Vertrag zur Errichtung und Betrieb einer Kita, ferner deren jeweilige Qualität und Realisierbarkeit;

-          die Abstimmungsprozesse und die Zusammenarbeit der Abteilungen Stadtent-wicklung/Bauaufsicht mit der Abteilung Jugend und dem Fachbereich Grünflächen und mögliche Schlussfolgerungen für die Zukunft anhand dieses Einzelfalls;

-          die Problematik der planungsrechtlicher Befreiungspraxis der Abteilung Stadt-entwicklung am konkreten Einzelfall und mögliche Schlussfolgerungen bezüglich des Leitbildes der „wachsenden“ und verdichtete Stadt;

-          Schlussfolgerungen für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Stadtentwicklung auf der einen sowie BVV und zuständigem Ausschuss auf der anderen Seite – unter Beachtung auch der Interessen der Einwohnerschaft.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              6              dagegen:       9                Enthaltung:              0

 
 

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