Auszug - Information über Bauvorhaben  

 
 
83. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 09.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1485/4 Information über Bauvorhaben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/Piraten/B'90/Grüne (fraktionslos) 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Wieland/Gusy/Pabst/Rouhani 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Gusy erläutert den Antrag, mit dem das Bezirksamt dazu angehalten werden solle, über bestimmte Bauvorhaben zu informieren und diese bei Bedarf im Ausschuss zu diskutieren. Herr Herz empfiehlt, die Worte „bei Bedarf“ durch „auf Wunsch des Ausschusses“ sowie „über“ durch mehr als“ zu ersetzen. Auch Herr Häntsch hält die Formulierung „bei Bedarf“ für zu dünn. Vielmehr möchte er den Ausschuss involviert und aktiv in seiner Souveränität unterstützt wissen. Auf die im Fachprogramm nicht enthaltenen Daten zu Bruttogeschossflächen und Wohneinheiten weist Herr Schulte hin. Bei schätzungsweise 15 Bauanträgen pro Tag ergebe sich für die Verwaltung ein zusätzlicher Recherche- und Darstellungsaufwand, der sich wiederum negativ auf die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen auswirke. Geprüft werden könne gegebenenfalls auch, ob Bezirksverordneten ein Zugang zum Programm unter Beachtung schutzbedürftiger Interessen von Antragstellenden eingerichtet wird. Die Pflege dieser Daten und deren Zugänglichkeit wäre jedoch aus Sicht von Herrn Gusy nicht Gegenstand der Beratung sondern vielmehr bereits Teil der Antragsabarbeitung durch das Bezirksamt im Rahmen der zu erstellenden Vorlage zur Kenntnisnahme. Dass das Erhalten bestimmter Informationen für die Ausschussarbeit vorteilhaft wäre, räumt auch Frau Schmitt-Schmelz ein. Vor dem Hintergrund der fehlenden automatisierten Verfügbarkeit, einhergehend mit dem Arbeitsaufwand zur Ermittlung, sollte jedoch der Antrag umformuliert werden mit dem Ziel, Aufwand, Parameter und Zugangsmöglickeiten darzulegen. Für die Fraktion der CDU sei der Antrag dagegen zielführend, so Herr Häntsch. Personalmangel sei ein Totschlagargument, das schon vielfach angeführt wurde und sich dann nicht bewahrheitete. Dass die gewünschten Daten im statistischen Erhebungsbogen enthalten seien, der im Rahmen des Antragsverfahrens einzureichen sei, stellt Herr Heyne fest. Herr Herz konstatiert, dass der Antrag nur inhaltlich zu bewerten sei, nicht seine Auswirkungen. Herr Schlosser erklärt den Beitritt seiner Fraktion und Frau Rouhani ihren Beitritt. Herr Schulte stellt klar, dass er auf einen zeitlichen Mehrbedarf und dessen Auswirkungen hingewiesen habe, nicht auf die Unausführbarkeit des Antrages. Da das Verfahren landesweit eingesetzt sei, müssten ergänzende Regelungen auf Landesebene getroffen werden, ein entsprechender Vorstoß des Bezirkes wäre denkbar. Die von Frau Schmitt-Schmelz verlangte Sitzungsunterbrechung diene nach Ansicht von Herrn Dr. Lautsch nur dem Zwecke, den Antrag weichzuspülen. Die antragstellende Fraktion solle zu ihrem Antrag stehen. Nachdem die Sitzung von 18.00 bis 18.09 unterbrochen war, verliest Herr Häntsch den von der Fraktion der SPD vorgelegten Änderungsantrag. Den zweiten Absatz daraus übernimmt Herr Gusy für den Antrag seiner Fraktion, das Berichtsdatum wird auf den 30. April 2016 geändert. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird mit 5:6:4 Stimmen abgelehnt. Der geänderte Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wird mit 10:5:0 Stimmen angenommen und ihm wird mit 10:0:5 Stimmen die Dringlichkeit zuerkannt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten alle Bauanträge, Bauanzeigen und Bauvoranfragen, die mehr als 50 Wohneinheiten bzw. 2500 m² Bruttogeschoßfläche betreffen, dem Ausschuss für Stadtentwicklung umgehend mitzuteilen und auf Wunsch des Ausschusses vorzustellen. Ferner sind weiterhin wie bisher alle wesentlichen Befreiungen mitzuteilen.

Weiterhin soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass diese Parameter ins eBG eingefügt werden, um sie ohne Zeitaufwand abrufen zu können.

Zudem ist rechtlich zu prüfen, in welchem Umfang den Fraktionen Zugang zum eBG gewährt werden kann.

Der BVV ist bis zum 30. April 2016 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird gebeten alle Bauanträge, Bauanzeigen und Bauvoranfragen, die über 50 Wohneinheiten bzw. 2500 m² Bruttogeschoßfläche betreffen, dem Ausschuss für Stadtentwicklung umgehend mitzuteilen und bei Bedarf vorzustellen. Ferner sind weiterhin wie bisher alle wesentlichen Befreiungen mitzuteilen.

Der BVV ist bis zum 29. Februar 2016 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              10              dagegen:       5                Enthaltung:              0

 
 

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