Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob in der Leibnizstraße auf westlicher Seite nördlich der Sybelstraße von Hausnummer 57 bis Hausnummer 60 das absolute Halteverbot in Bezug auf die Möglichkeit zum Be- und Entladen gelockert werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.10.2014 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Leibnizstraße auf westlicher Seite nördlich der Sybelstraße von Hausnummer 57 bis Hausnummer 60 das absolute Halteverbot in Bezug auf die Möglichkeit zum Be- und Entladen zu lockern.
Der BVV ist bis zum 31.03.2014 zu berichten.