Auszug - Tempo 30 in der Knobelsdorffstraße
Sowohl aus Sicht der Polizei als auch aus der der Straßenverkehrsbehörde scheint die in Rede stehende Maßnahme weder notwendig noch sinnvoll, so Herr Schulte. Die Unfalllage wird als unauffällig beschrieben, außerdem ist die Knobelsdorffstraße eine wichtige Zubringer- und Umleitungsstraße der Stadtautobahn. Nachdem Herr Prejawa die Zustimmung seiner Fraktion signalisierte und eine Kopie der Stellungnahme der Polizei erbat, wird der Antrag mit 9:5:0 Stimmen angenommen und ihm die Dringlichkeit zuerkannt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob in der Knobelsdorffstraße zwischen der Königin-Elisabeth-Straße und der Sophie-Charlotten-Straße eine Tempo 30 Zone eingerichtet werden kann. Der BVV ist bis zum 31.08.2014 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: 9 dagegen: 5 Enthaltung: 0 |
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