Der Ausschuss für Weiterbildung und Kultur
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, von den zuständigen Stellen prüfen zu lassen,
ob für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abschluss von
Tarifverträgen analog den Tarifverträgen gemäß § 12a TVG für so genannte
feste freie Mitarbeiter bei Sendeanstalten angestrebt werden können. Die Tarifverträge
sollen u. a. Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:
-Ankoppelung der Honorare an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst Berlin,
-Honorarfortzahlung im Krankheitsfall,
-Mutterschutz,
-Mindestbeschäftigungsumfang.
Ferner wird das Bezirksamt beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine juristisch belastbare Grundlage für eine institutionalisierte Kooperation von Schulen und Musikschule geschaffen wird und durch geeignete Maßnahmen
sicher gestellt wird, dass bei Abschluss von Tarifverträgen die beteiligten
Dozentinnen und Dozenten nicht benachteiligt werden.
Der BVV ist bis 31.06.2012 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
1. dass für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abschluss von Tarifverträgen analog den Tarifverträgen gemäß § 12a TGV für so genannte feste freie Mitarbeiter bei Sendeanstalten angestrebt werden. Die Tarifverträge sollen u. a. Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:
- Ankoppelung der Honorare an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst Berlin,
- Honorarfortzahlung im Krankheitsfall,
- Mutterschutz,
- Altersvorsorge,
- Mindestbeschäftigungsumfang sowie
- Interessenvertretung der Arbeitnehmerähnlichen.
2. dass eine juristisch belastbare Grundlage für eine institutionalisierte Kooperation von Schulen und Musikschule geschaffen wird und durch geeignete Maßnahmen sicher gestellt wird, dass bei Abschluss von Tarifverträgen die beteiligten Dozentinnen und Dozenten nicht benachteiligt werden,
3. dass die Empfehlungen des Abschlussberichts der Kommission Berliner Volkshochschulen und Berliner Musikschulen vom Juli 2009 umgesetzt werden.
Der BVV ist bis 31.06.2012 zu berichten.